Gesundheitspolitik

Kein Geld für die Dienstleistungen?

Unternehmensnahe Krankenkassen schlagen Finanzierung aus Honorareinsparungen vor

cm | Die Kooperation unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) macht sich für die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen stark. Der Haken: Diese sollen aus den Wirtschaftlichkeitsreserven bezahlt werden, die ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2017 vermeintlich aufgedeckt hatte.

In einem fünfseitigen Papier beschreibt die kuk, an der u. a. die IKKen und BKKen beteiligt sind, wie sie sich die Ausgestaltung der pharmazeutischen Dienstleistungen vorstellt. Vor allem bei der Arzneimitteltherapiesicherheit sollen die Apotheker ihre Kompetenzen einbringen. „Hier bieten sich bislang noch nicht umfassend genutzte Potenziale, die durch eine engere Einbindung der Apotheker, auch durch eine frühzeitige Rücksprache mit dem Arzt, gehoben werden könnten.“ Vorbild könnte die sogenannte Brown-Bag-Analyse sein, die bereits in einigen anderen Ländern genutzt werde.

Bleibt die Frage nach der Finanzierung – und an dieser Stelle wird es aus Apothekersicht unangenehm: „Im Sinne des Gutachtens der Be­ratungsgesellschaft 2hm im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2017 sollte eine Umgestaltung der Apothekenver­gütung erfolgen“, findet die kuk. „Unter dem Strich attestierte das Gutachten, dass etwa 1,24 Mrd. Euro jährlich zu viel an die Apotheken gezahlt werden. Im Interesse der Versicherten sind die finanziellen Mittel effizient umzuverteilen.“

kuk schürt Konflikt zwischen Ärzten und Apothekern

Mit diesen Einsparungen will die kuk die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen finanzieren. „Um zu gewährleisten, dass es sich tatsächlich um neue beziehungsweise zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen handelt, sollte eine Definition der aktuell mit dem Fixentgelt von 8,35 Euro abgegoltenen apothekerlichen Leistungen erfolgen, um eine Doppel­finanzierung zu vermeiden.“ Die kuk scheut auch nicht davor zurück, Konflikte zwischen Ärzten und Apothekern zu schüren, indem sie eine Neuordnung der ärztlichen und apothekerlichen Auf­gaben fordert, um auch hier eine Doppelvergütung zu vermeiden.

Mit dem Modell, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) entworfen hat, tun sich die Kassen schwer. Danach sollen die neuen Dienstleistungen über einen Fonds finanziert werden, der sich aus einem neuen Zuschlag von 20 Cent je Rx-Arzneimittel speist. Diese Finanzierungssystematik sei mit erheblichen Mängeln verbunden und intransparent. Darüber hinaus könnte ein „Windhundrennen“ um Mittel aus dem Fonds entstehen, fürchten die Kostenträger. „Dies würde dazu führen, dass keine adäquaten und nicht am Bedarf der Patienten orientierten Leistungen erbracht werden.“ Die Fondsfinanzierung stünde des Weiteren im Widerspruch zur Vergütungsregelung, die die Spitzenorganisationen für die jeweiligen Dienstleistungen vereinbaren sollen. „Damit bleibt offen, wie vorgegangen werden soll, wenn die Mittel des Fonds erschöpft sind, aber weiterhin Leistungen seitens der Apotheker erbracht werden. Alle beteiligten Marktakteure benötigen ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit.“

Bevorzugt wird von der kuk eine gezielte Vergütung für nachgewiesene und vom Patienten quittierte Beratungsleistungen, die in einem GKV-einheitlichen Katalog hinsichtlich Preis- und Leistungsumfang, Anspruchsvoraussetzungen und Qualität definiert werden. Der hierfür von den Vertragspartnern zu definierende Budgetrahmen sei „zwingend einzuhalten“. |

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