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Gesundheitspolitik
MwSt: DAV im Gespräch mit der Politik
Schon vergangenen Freitag hat das Kabinett die geplante temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli beschlossen. Ende Juni soll dann der Bundestag grünes Licht für das Gesetz geben.
Für die Apotheker könnte die Absenkung der Mehrwertsteuer mit herben finanziellen Verlusten verbunden sein (siehe auch DAZ Nr. 24, 2020, S. 9). Wenn sie derzeit für ein Arzneimittel 1,77 Euro brutto weniger erhalten, mindert das ihren Nettoumsatz um 1,487 Euro. Sinkt der Mehrwertsteuersatz jedoch auf 16 Prozent, vermindert der Kassenabschlag den Nettoumsatz um 1,526 Euro. Für jedes abgerechnete Arzneimittel nehmen die Apotheken also netto 4 Cent weniger ein. Bei etwa 310 Mio. Rx-Arzneimitteln zulasten der GKV in einem halben Jahr würde dies eine Einbuße von 12,4 Mio. Euro für alle Apotheken oder etwa 650 Euro pro Durchschnittsapotheke nach sich ziehen.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, äußerte sich vergangenen Donnerstag zu den Plänen. Er erklärte, der DAV begrüße das Anliegen der Regierung, die Wirtschaft zu stärken und die negativen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Mehrwertsteuersenkung möge dabei generell helfen, führe aber bei der Arzneimittelversorgung auch zu Schwierigkeiten. Eine Nachfragesteigerung sei bei Arzneimitteln nicht gewollt. Durch die Mehrwertsteuersenkung würden die Apotheken nicht nur administrativ, sondern auch finanziell zusätzlich belastet. Zudem sei die Zeit für die Umsetzung bis zum 1. Juli knapp.
Bei mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Apotheken gehe es um preisgebundene Rx-Arzneimittel. Die Apotheke könne weder Preisvorteile weitergeben noch sei die Nachfrage preissensibel. Dagegen sei der Apothekenabschlag mit 1,77 Euro brutto pro Arzneimittel nominal festgelegt. Becker erklärt: „Sinkt der Mehrwertsteueranteil an diesem Abschlag, wächst die Nettobelastung der Apotheke, während die Krankenkasse finanziell profitiert.“ Und so folgert Becker: „Gerade nachdem die Apotheken monatelang an der ‚Corona-Front‘ geackert haben, ist es bestimmt nicht Ziel der Politik, dass sie im Zuge des Konjunkturprogramms Nachteile erleiden. Hier geht es um einen unbeabsichtigten und unerwünschten Nebeneffekt, den der Gesetzgeber verhindern bzw. ausgleichen kann. Genau dazu sind wir im Gespräch mit der Politik.“
Allerdings teilt Becker nicht mit, wie der Effekt verhindert werden soll. DAZ.online hatte aus Kreisen der Landesapothekerverbände erfahren, dass die Senkung des Kassenabschlags auf 1,73 Euro brutto pro Arzneimittel für das zweite Halbjahr als Ausgleichsmöglichkeit diskutiert wird. |
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