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Gesundheitspolitik
Kommentar: Doch keine Zwangshaft
So viel Tee können wir Apotheker gar nicht trinken, wie uns die Politik seit mehr als drei Jahren auf eine Lösung des Versandhandelskonflikts warten lässt. Hinzu kommt, dass uns Gesundheitsminister Spahn mit seiner geplanten Apothekenreform bekanntlich nur einen semi-optimalen Vorschlag präsentiert hat, wie man die Arzneimittelpreisbindung vor den ausländischen Versendern retten können soll. Und so wird der Tee allmählich zum Kakao, durch den man uns erst gezogen hat und von dem wir am Schluss noch trinken müssen. Seinen Reformvorschlag lässt Spahn derweil von der EU-Kommission prüfen und gibt – bevor er eine Reaktion aus Brüssel bekommt – ein Gutachten in Auftrag, das die Preisbindung grundlegend infrage stellen soll. So mancher wittert darin einen nächsten, unwiderruflichen Schritt des Ministers, Rx-Boni doch noch zu legitimieren und damit die Marktverhältnisse zugunsten der Versender zu verschieben. Warten wir ab, wie ideologisch die Analyse am Ende durchwachsen ist. Immerhin bemüht sich die Bundesregierung um eine Argumentationsgrundlage für die Arzneimittelpreisbindung. Darauf wartet das Oberlandesgericht München seit zwei Jahren. Ein Delegierter der Apothekerkammer Nordrhein stellte im vergangenen November augenzwinkernd die Frage, ob man Spahn nicht unter Androhung einer Zwangshaft zu einer Antwort diesbezüglich motivieren könnte. Im Streit um die Diesel-Fahrverbote war solch ein Vollstreckungsverfahren schon für den bayerischen Ministerpräsidenten im Gespräch. Nein, entschied der EuGH im Dezember: Eine Zwangshaft gebe es nach deutschem Recht höchstens für Bürger, aber nicht für Amtsträger.
Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ
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