- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 31/2020
- ABDA erklärt eRezept
Gesundheitspolitik
ABDA erklärt eRezept
Neue Webseite gelauncht
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz, das im kommenden Herbst in Kraft treten soll, steckt den Rahmen fürs eRezept ab: Zunächst werden ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten (Grünes Rezept) digital erfolgen, später wird dies auch für Hilfsmittel gelten.
daserezeptkommt.de bietet umfassende Informationen
Die ABDA informiert jetzt auf einer neuen Homepage über das eRezept. Das Portal ist seit vergangenem Freitag unter der Webadresse daserezeptkommt.de erreichbar. Dort wird erklärt , wie das eRezept funktioniert – von der Rezeptausstellung bis zur Medikamentenabgabe in der Apotheke vor Ort. Außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Auf der Webseite weist die ABDA darauf hin, dass bei der Einlösung des elektronischen Rezepts alle Rechte wie beim Papierrezept gelten müssen. Patienten dürften keine Nachteile entstehen. Die Entscheidung des Patienten, in welcher Apotheke er die Verordnung einlöst, dürfe hierbei nicht beeinflusst werden. Nicht zuletzt müsse auch das Nicht-Einlösen bzw. Vernichten des Rezepts eine Option bleiben – genauso wie auch ein Papierrezept zerrissen werden kann.
Wesentlich werde es auf den Datenschutz ankommen – schließlich sind Patientendaten wertvoll für kommerzielle Unternehmen. Die kommende einheitliche Patienten-App werde sicher sein und höchsten Datenschutzstandards genügen. Nicht zuletzt warnt die ABDA, dass das eRezept auf dem Handy „kein Spielball von Lockangeboten, Werbeterror und Rabattschlachten“ werden dürfe. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.