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Gesundheitspolitik
KV-Projekt mit eRezept
Hessisches Videosprechstunden-Projekt erweitert
Patienten aus Hessen, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten akute Beschwerden haben, können unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ÄBD, 116117, einen Termin vereinbaren und werden dann von einem Arzt per Videotelefonie angerufen. „Ergibt die Untersuchung, dass ein Arzneimittel notwendig ist, stellt der Arzt ein eRezept aus, welches die Patienten im Portal ,MORE – Mein Online-Rezept‘ unter www.mein-onlinerezept.de einfach und schnell verwalten können“, heißt es in einer Presseerklärung der KV. Die Patienten können das eRezept einer der derzeit rund 600 teilnehmenden hessischen Apotheken vor Ort zuweisen und das Arzneimittel dort abholen.
Laut KVH kann die Videosprechstunde von Versicherten aller Krankenkassen in Anspruch genommen werden, das eRezept dagegen zunächst nur von Patienten, die bei der AOK Hessen, der DAK-Gesundheit oder der Techniker Krankenkasse versichert sind. Weitere Kooperationspartner der KV Hessen sind der Hessische Apothekerverband (HAV) und der Abrechnungs- und IT-Dienstleister Optica.
Im Februar erklärte Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der KVH, mit dem Modellprojekt stelle die KV ihre Innovationskraft unter Beweis: „Denn wir sind deutschlandweit immerhin eine der ersten KVen, die Videosprechstunde und eRezept gemeinsam an den Start bringen.“ Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV), ergänzte seinerzeit: „Nur mit Apotheken, die eRezepte empfangen und verarbeiten können, bieten Videosprechstunden den Patienten echten Mehrwert. Die Apotheken vor Ort sind heute schon hervorragend digital aufgestellt. Für sie ist das Projekt die logische Weiterentwicklung dessen, was sie bereits heute tun.“
Kleiner Markt, hohe Hürden
Die Botschaft nach außen lautete damals wie heute: „Wir Apotheker machen mit beim eRezept-Projekt.“ Hinter vorgehaltener Hand heißt es jedoch, das Projekt sei in erster Linie ein Ärzte-Telemedizinprojekt – mit einem eRezept-Anhängsel. Wegen der Beschränkung auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sei der Markt klein, die Hürden dagegen hoch, etwa weil Patienten sich zunächst bei MORE anmelden müssen und nicht sofort loslegen können. Zudem müssen die Apotheken mit Procas eine spezielle Software vorhalten, um die Rezepte zu bedienen. Anderenfalls ist ein PDF-Ausdruck vonnöten.
Und was sagt HAV-Chef Seyfarth dazu? „Ja, es ist ein Gemeinschaftsprojekt, das die KV initiiert hat“, bestätigt er auf Nachfrage von DAZ.online. „Und wir nehmen daran teil, um zu zeigen, dass wir auf das eRezept bestens vorbereitet sind.“ Von den Apotheken solle demnach das Signal ausgehen: „Wir können eRezept“, bzw. „Wenn es einer kann, dann wir“. Im Moment handele es sich nur um ein Pilotprojekt innerhalb des ÄBD, aber: „Wir erwarten viel vom eRezept“, so Seyfarth. Die Vorteile liegen für ihn auf der Hand: Sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Erstattungsfähigkeit wären beim eRezept zu 100 Prozent sichergestellt. |
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