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Gesundheitspolitik
Abrechnungsunterlagen abrufbar
Insolvenzverwalter bemüht sich um Erleichterungen für AvP-Kunden
Am vergangenen Dienstag konnte der Apothekerverband Nordrhein mitteilen, dass betroffenen Apotheken mit bestimmten Verträgen möglicherweise ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der unbearbeiteten Rezepte zusteht. Außerdem soll der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos zugesichert haben, diejenigen Rezepte, die vor der Insolvenzantragstellung am 16. September 2020 bereits digital an AvP übermittelt wurden, nicht herauszuverlangen. Hoos begründet dies damit, dass den betroffenen Apotheken aufgrund ihrer offenen Forderungen ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht zusteht. Näheres hierzu findet sich in der DAZ vom vergangenen Donnerstag (DAZ 2020, Nr. 40, S. 9).
Bei Finanzverwaltung Entlastung geltend machen
Darüber hinaus empfehlen Steuerexperten den betroffenen Apothekeninhabern, schnellstmöglich Maßnahmen zur Sicherung und Erhalt ihrer notwendigen Liquidität zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise, gegenüber der Finanzverwaltung finanzielle Entlastungen geltend zu machen. So stellt die Umsatzsteuer mit ihrer am 10. Oktober 2020 zur Abgabe fälligen Umsatzsteuervoranmeldung eine erste Herausforderung dar. Im Rahmen dieser Voranmeldung sind sämtliche Umsätze des jeweiligen Monats zu erfassen. Dies geschieht üblicherweise über die Abrechnungsunterlagen und Gutschriften der Rechenzentren. Im Fall von AvP fragten sich die betroffenen Apothekeninhaber jedoch, wie sie an die notwendigen Informationen kommen, sollte AvP in nächster Zeit keine solchen Abrechnungen erstellen. In diesem Fall hätten die Apotheker die ausstehenden Rezeptumsätze näherungsweise auf anderem Weg ermitteln müssen – beispielsweise anhand der Online-Abrechnungsstatistiken (eines Referenzmonats) oder anhand der eigenen Kassensoftware beziehungsweise Warenwirtschaft.
Hotline geschaltet
Doch dies müssen die meisten der von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken jetzt nicht mehr tun. Nach Informationen von DAZ.online wurden vergangenen Donnerstag die jeweiligen Unterlagen für den Abrechnungszeitraum August 2020 zahlreichen Apotheken im Portal „meinAvP“ zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden die Kunden informiert, dass eine Hotline montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr für alle Fragen rund um ihre Abrechnungsunterlagen geschaltet ist. Auszahlungen sind mit der Bereitstellung dieser Gutschriften allerdings nicht verbunden. |
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