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Wirtschaft
Telefonische Krankschreibung
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie bestand die Möglichkeit, dass Ärzte ihren Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen litten, nach einem telefonischen Kontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellten. Damit sollten unnötige Arztbesuche vermieden werden. Nun hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Die Regelung tritt am heutigen Montag in Kraft und ist vorerst befristet bis 31. Dezember 2020. Danach können Patienten telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden, wobei sich laut Pressemeldung die niedergelassenen Ärzte persönlich vom Zustand des Patienten „durch eine eingehende telefonische Befragung“ überzeugen müssen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. |
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