Gesundheitspolitik

Kommentar: Auf dem Silbertablett

Armin Edalat

Um als Apotheker oder Arzt arbeiten zu dürfen, benötigt man eine Approbation. Und wer sich als Heilberufler niederlassen will, muss weitere Hürden überwinden – im Fall der Apotheke ist es die Betriebserlaubnis. Diese Anforderungen gehören zu den wichtigsten Pfeilern im Gesundheitswesen und dienen dem Schutz der Patienten. Damit diese Urkunden nicht zu Relikten aus alten, analogen Zeiten mutieren, hat der Gesetzgeber mit den elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) die digitalen Pendants geschaffen. So können sich die Leistungserbringer innerhalb der Telematikinfrastruktur authentifizieren und auf vertrauliche Patientendaten zugreifen. Doch die Digitalisierung im Gesundheitswesen offenbart schon jetzt so einige unfassbare Merkwürdigkeiten. Dazu gehört sicherlich, dass ausländische Kapitalgesellschaften, die am deutschen Arzneimittelmarkt partizipieren wollen, ebenfalls Heilberufsausweise und Institutionskarten ­erhalten sollen – so ganz ohne Wenn und Aber. Dafür hat Gesundheitsminister Spahn ein entsprechendes Gesetzesvor­haben skizziert. Sollte diese ­Initiative von Erfolg gekrönt sein, dann bedeutet dies eine weitere deutliche Benachteiligung der inländischen Apotheken. Demnach dürfte jeder ­Gewerbetreibende mit Sitz im EU-Ausland, der bis gestern noch mit Konserven oder Klamotten gehandelt hat und sich nun auf Medikamente spezialisieren möchte, vom Ministerium eine HBA- und SMC-B-Karte erhalten – gewissermaßen serviert auf dem Silbertablett. Vor diesem Hintergrund wirkt das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz noch mehr wie ein schlechter Scherz.

Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ

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