Gesundheitspolitik

Kommentar: Gefährliche Bequemlichkeit

Christine Ahlheim

Geht man auf die Website der Shop Apotheke, so sieht man, wie die Arzneimittelversorgung der Zukunft aussehen könnte. Der niederländische Versender hat auf seiner Homepage einen Button installiert, der den Kunden per Mausklick zur Online-Arztpraxis Zava leitet. Dort bekommt er, verspricht die Shop Apotheke, das Rezept für das gewünschte verschreibungspflichtige Medikament ausgestellt – ganz ohne Arztbesuch und auf Grundlage eines Fragebogens. Das Rezept wandert dann an die Shop Apotheke, die das Arzneimittel in ein bis zwei Tagen ausliefert (s. Seite 5).

Damit wird zum einen quasi die Verschreibungspflicht unterlaufen, was für die Kunden aufgrund der fehlenden ärztlichen Kon­trolle durchaus nega­tive Folgen für die Gesundheit haben kann. Zum anderen verbietet das Apothekengesetz die Zuweisung von Patienten und Verordnungen. Doch sowohl Zava als auch die Shop Apo­theke ­sehen ihre Kooperation davon nicht berührt.

Nun gibt es im Bereich der Telemedizin auch durchaus seriöse Ärzte, bei denen keine Verordnung auf Basis eines Fragebogens erfolgt. Da könnte es zukünftig für apothekereigene Portale verlockend erscheinen, eine ähnlich enge Zusammenarbeit anzustreben, um die Kunden mit einem Maximum an Bequemlichkeit anzulocken und zu binden. Doch davor sei gewarnt, denn damit würde einer Entwicklung Tür und Tor geöffnet, die vor allem die Kapitalgesellschaften als Gewinner sähe. Vielmehr sollten die Apotheker solche Geschäftsmodelle vehement bekämpfen und dabei den Schulterschluss mit den Ärzten suchen. Denn auch die haben kein Interesse daran, von Zava & Co. ersetzt zu werden.

Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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