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Gesundheitspolitik
Neue N-Ident-Zertifikate
Wie gelingt der Kauf?
Derzeit dürfte das Thema für die allermeisten Apotheken relevant sein, weil die Zertifikate kurz vor dem Securpharm-Start im Februar 2019 erworben wurden. Die wesentliche Herausforderung ist aus Sicht der NGDA, dass zwei Vorgänge stattfinden müssen: die Relegitimation und die Versorgung der Apotheken mit neuen elektronischen Zertifikaten. Der erste Vorgang, die Relegitimation, ist die Überprüfung der Daten, die die Apotheken für ihre Registrierung angegeben hatten. Ob dies nötig ist, ist nach Information der NGDA auf zweierlei Weise zu erkennen. Erstens könne der Nutzer dies im Menü „Meine Betriebsstätten“ sehen. Zweitens weise die NGDA per E-Mail rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikates auf die Notwendigkeit der Relegitimation hin. Bei der Relegitimation sind Fälle ohne Datenänderung und mit Datenänderung sowie die Abmeldung der Betriebsstätte zu unterscheiden. Auch wenn sich keine Daten geändert haben, muss erneut die Betriebserlaubnis hochgeladen werden, damit die Daten geprüft werden können.
Warten auf Bestätigung
Nach der Relegitimation muss zunächst die Bestätigung der NGDA abgewartet werden, bevor das neue Zertifikat gekauft werden kann. Denn „nur bestätigte – also erstmalig oder auch erneut legitimierte – Betriebsstätten dürfen das Zertifikat erwerben“, erklärte die NGDA. Die Bestätigung sei jeweils innerhalb von wenigen Tagen zu erwarten.
Neukauf in zwei Versionen
Danach kann der zweite Vorgang folgen, den die NGDA zunächst als Laufzeitverlängerung bezeichnet hatte, nun aber „neues Zertifikat erwerben“ nennt. An einigen Stellen in der Anleitung war zuletzt allerdings ergänzend die Bezeichnung „Laufzeitverlängerung“ zu finden. Bei dem Vorgang ist zu unterscheiden, ob das alte Zertifikat noch aktiv ist oder nicht. Wenn der Nutzer unter „Mein Konto“ das Zertifikat anwählt, ist dort der Status „aktiv“ oder „inaktiv“ abzulesen. Wenn der Status „aktiv“ ist, wird ein Button mit der Bezeichnung „neues Zertifikat erwerben“ angeboten, der direkt in den Onlineshop der NGDA führt. Dort kann das neue Zertifikat gekauft werden. Die NGDA betont, dass der Button erst zur Verfügung steht, „wenn der Status ‚Legitimiert‘ der Apotheke – entweder durch Erst- oder Relegitimation – erfolgreich bestätigt werden konnte“. Dieser Button erscheine bei legitimierten Betriebsstätten erst drei Monate vor Ablauf des bestehenden Zertifikates.
Wenn das Zertifikat „inaktiv“ sei, steht der Weg über den erwähnten Button nicht zur Verfügung. Dann müsse der Kauf eines neuen Zertifikates im Onlineshop „über einen separaten Einstiegspunkt“ erfolgen. Gemäß Anleitung der NGDA muss der Nutzer dazu die Funktion „Onlineshop“ anwählen. Gegenüber der AZ erklärte die NGDA, beide Optionen seien im Ergebnis gleich und würden zu einem Kaufvorgang mit identischen Preisen führen. Der etwas einfachere Weg für „aktive“ Zertifikate sei nur eine „Komfortfunktion“.
„Anzeigefehler“ behoben
Ein Nutzer hatte gegenüber der AZ berichtet, dass das System sein Zertifikat als „inaktiv“ anzeige, obwohl die Apotheke damit arbeite. Die NGDA habe dies mit einem „Anzeigefehler“ erklärt. Gegenüber der AZ erklärte die NGDA dazu, dieser „Anzeigefehler“ sei vereinzelt aufgetreten und habe daher zunächst lokalisiert werden müssen. Er sei durch die fehlerhafte Berechnung der Zertifikatslaufzeit entstanden und nur aufgetreten, wenn die Zeitspanne zwischen dem Kauf des ersten Zertifikates und der Aktivierung durch die Apotheke einen bestimmten Zeitraum überschritten habe. Die Ursache dafür sei inzwischen ermittelt und behoben worden, sodass nun in allen Apotheken der korrekte Status angezeigt werde.
Außerdem verweist die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker auf ihre Anleitung unter https://www.ngda.de, die stets aktuell gehalten werde. Die NGDA sei sicher, die kürzlich ergriffenen Maßnahmen würden die Transparenz erhöhen. Die Relegitimation und die Zertifikatserneuerung könnten nun reibungsloser erfolgen, erwartet die NGDA. |
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