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Hardware für E-Rezept
Ein vorheriger Vertrag aus dem Jahr 2018 war aus formaljuristischen Gründen nicht in Kraft getreten. Apotheken befanden sich seitdem in der Warteposition. Jetzt sollen sie jedoch durchstarten können. „Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist gesichert“, erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten die Apotheken von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV. Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten E-Medikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das E-Rezept ab 1. Januar 2022 weiterverwendet werden. Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die TI bis 30. September 2020 vorgesehen, doch da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken eingehalten werden. |
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