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DAZ aktuell
Arbeitszeitregeln: Ausnahme endet
Bundesverordnung läuft aus
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte Anfang April einen Entwurf für eine „Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie“ vor. Mit der Corona-Pandemie liege ein außergewöhnlicher Notfall vor – um ihn zu bewältigen, „können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein“, hieß es in der Verordnung, die zum 31. Juli automatisch wieder außer Kraft tritt. Die Ausweitungen der Arbeitszeit galten zwar nicht für alle Wirtschaftszweige, doch Apotheken wurden als „Verkaufsstellen“ in der Begründung dazugezählt. Einschränkend hieß es in der Verordnung, dass die Ausweitungen nur angeordnet werden sollten, wenn sie nicht durch „vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden“ werden konnten. Und: Die wöchentliche Arbeitszeit durfte 60 Stunden nicht überschreiten. |
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