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Korrupter Antikorruptions-Ermittler?
Jahrelang leitete er selbst die Ermittlungen gegen Korruptionsstraftaten – und zwar im Gesundheitswesen – nun wurde der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. selbst verhaftet. Der 53-Jährige soll 15 Jahre den Staat betrogen haben. Auch ein 54-jähriger mutmaßlicher Komplize sitzt nun in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft steht B. im Verdacht, dafür gesorgt zu haben, dass eine Firma Aufträge für zahlreiche Gutachten für die Analyse von Sachverhalten aus Strafermittlungsverfahren erhalten hat. Diese soll mehr als 90 Prozent ihrer Einnahmen der vergangenen zehn Jahre aus derartigen Gutachtenvergütungen von Justizbehörden erzielt haben, mehr als 12,5 Millionen Euro. Nach einem Artikel des „Handelsblatts“ ging es um medizinstrafrechtliche Verfahren, so die IT-forensische Beweissicherung und Aufklärung in Ermittlungskomplexen um möglichen Abrechnungsbetrug von Ärzten und Krankenhäusern. Der mögliche Mittäter soll die Firma 2005 auf Initiative von B. gegründet haben. B. soll als Gegenleistung Kick-back-Zahlungen erhalten – allein von August 2015 bis Juli 2020 über 240.000 Euro – und nicht versteuert haben.
Ersatzkassen starten neue Ausschreibung
Die Ersatzkassen haben eine neue Generikaausschreibung gestartet. Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK setzen auch diesmal vor allem auf Mehrfachvergaben. Bei den 64 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen, die in 76 Fachlosen ausgeschrieben sind, sollen für 58 Fachlose (76,3%) drei Bieter zum Zuge kommen. 18 Lose müssen laut Barmer „aufgrund der derzeitigen Marktsituation exklusiv vergeben werden“. Das heißt: Für diese Wirkstoffe in der konkreten Darreichungsform gibt es nur eine beschränkte Zahl von Anbietern. Die neue Ausschreibung hat bei den Ersatzkassen laut Barmer ein jährliches Umsatzvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro zum Apothekenverkaufspreis. Die Zuschläge werden Anfang nächsten Jahres erfolgen. Die neuen Verträge treten dann sukzessive ab 1. Juli kommenden Jahres in Kraft und enden einheitlich zum 30. Juni 2023. Neu an der Ausschreibung ist, dass Bieter nun nicht nur eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen müssen. Sie müssen sich nun auch verpflichten, bei der Produktion die jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Umweltstandards einzuhalten.
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