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Keine Chance fürs Rx-Versandverbot
Bundeskabinett beschließt Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum VOASG
Bereits im September 2019 hatte der Bundesrat eine Stellungnahme zum VOASG-Kabinettsentwurf beschlossen. Darin kritisierten die Länder verschiedene Punkte der geplanten Apothekenreform – vor allem aber sprachen sie sich klar für das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel als richtige Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 aus. Das VOASG setzt bekanntermaßen auf eine andere Lösung: Eine Neuregelung in § 129 Sozialgesetzbuch V soll dafür sorgen, dass Apotheken, die Arzneimittel, die sie an GKV-Versicherte im Rahmen der Sachleistung abgeben, nur abrechnen können, wenn für sie der Rahmenvertrag wirkt – und sie überdies die Festpreise nach der Arzneimittelpreisverordnung einhalten.
Offenbar sieht die Regierung weiterhin keinen Grund, auf Plan B umzuschwenken. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder heißt es zum geforderten Rx-Versandverbot recht knapp: „Gegen ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen rechtliche Bedenken.“ Zudem hat das Kabinett wohl ein Problem mit dem konkreten Vorschlag für eine Neuformulierung im Arzneimittelgesetz: „Im Übrigen würde die vom Bundesrat vorgesehene Regelung zu einer unzulässigen Regelungsdoppelung für den Bereich Versandhandel von Tierarzneimitteln für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, führen. Eine inhaltsgleiche Regelung was diesen Versand angeht, ist bereits in § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG enthalten und wäre insoweit ein Verkündungshindernis.“
Kein Sinneswandel bei Rabattverträgen
Und was ist mit den übrigen Länder-Wünschen? Der nach einer Erweiterung des Adressatenkreises beim Rezept-Makelverbot sei bereits im Patientendaten-Schutz-Gesetz berücksichtigt worden. Zudem gab es das Anliegen, bei Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen die Mehrfachvergabe sowie europäische Produktionsstandorte zu berücksichtigen, um Lieferengpässen zu begegnen. Dieser Idee erteilte die Regierung nicht zum ersten Mal eine Absage. Nicht zugestimmt hat sie überdies der Empfehlung, in der Botendienstregelung der Apothekenbetriebsordnung klarzustellen, dass der Bote zum „pharmazeutischen“ Personal gehören muss.
Doch das Kabinett hat auch Vorschlägen zugestimmt – und zwar soweit es um die Versorgung mit Schmerzpumpen geht: Um hier Engpässe, gerade im ländlichen Bereich, zu vermeiden, wollen die Länder ermöglichen, dass Apotheken untereinander die nötigen opioidhaltigen parenteralen Zubereitungen erlaubnisfrei abgeben dürfen.
Nun ist der Bundestag an der Reihe
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren zum VOASG. Am 11. September steht es auf der Tagesordnung des Bundestags. Ein verschlankter Entwurf, der bereits erledigte Teile der ursprünglichen Reform ausspart, liegt bislang jedoch nicht vor. Neben dem sozialrechtlichen Rx-Boni-Verbot ist insbesondere die Einführung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen noch offen. Zudem sollte es eine Regelung zu automatisierten Arzneimittelausgabestationen geben.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte, mit dem Beschluss habe das Kabinett „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, um die Apotheken vor Ort und damit die Arzneimittelversorgung im Lande zukunftsfähig zu machen“. Die Apotheker warteten seit Jahren auf klare ordnungspolitische Zeichen von Politik und Gesellschaft. „Wir werden uns nun konstruktiv und kritisch in den Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess des Bundestages einbringen“, so Schmidt. Die Preisbindung für Rx-Arzneimittel müsse endlich wiederhergestellt werden und neue pharmazeutische Dienstleistungen sollten dringend eingeführt und honoriert werden. |
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