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DAZ aktuell
OHG-Apotheken im Vorteil
TI-Kostenerstattung vereinbart
Am 30. September müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Unter anderem sind hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und eine SMC-B-Karte erforderlich. Ein eHBA benötigt grundsätzlich jeder Apotheker. Die SMC-B authentisiert die Institution Apotheke und ermöglicht die Signatur der Apotheke, nicht der Person. Für ihre Aufwendungen erhalten die Apotheken eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 Euro. Doch was ist, wenn die Apotheke als OHG geführt wird? Die Apothekerkammer Berlin hatte in einer früheren Aussage darauf hingewiesen, dass je Betriebsstätte nur eine SMC-B und ein eHBA benötigt werden. Nun konkretisierte die Kammer ihre Aussage: „Bei der Erstattung des HBA für OHG-Gesellschafter hat es eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung gegeben. Danach hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449,00 Euro.“ Weitere Informationen zur Refinanzierung und Abwicklung der TI-Kosten hat auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV zusammengestellt. |
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