Arzneimittel und Therapie

Sibutramin in „Schlankmachern“ gefunden

Warnung vor dubiosen Nahrungsergänzungsmitteln

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mab | Warum mühevoll im Fitnessstudio trainieren, wenn man doch auch einfach eine Pille einnehmen kann, um die Pfunde purzeln zu lassen, denkt sich so mancher. Doch wenn ein Kunde in der Apotheke speziell nach den pflanzlichen „HARVA Slimming Capsules“, „Herbal Max Curvy Plus“ und „Herbal Max Vita Slim“ fragt, sollte man hellhörig werden: Die Landesdirektion Sachsen hatte in Stichproben dieser Präparate nicht deklarierten Arzneistoff nachweisen können. Im Internet werden diese als rein pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion beworben. In den beiden Produkten „Herbal Max Vita Slim“ und „Herbal Max Curvy Plus“ war das Aneuretikum (Appetitzügler) Sibutramin in einer Dosierung von 21,2 mg/Kapsel bzw. 22,8 mg/Kapsel detektiert worden. „HARVA Slimming Capsules“ enthielten pro Kapsel neben 14 mg Sibutramin zusätzlich 16,7 mg des pH-Indikators Phenolphthalein. Aufgrund von starken kardiovaskulären Nebenwirkungen, die in 34 Fällen tödlich endeten, ist Sibutramin weltweit, so auch in Europa, seit 2010 verboten. In Folge kam es zum Ruhen der Zulassung von Sibutramin, das in Deutschland unter der Namen Reductil® vermarktet wurde. Bei dem ursprünglich als Antidepressivum entwickelten, aber nie für diese Indikation untersuchten oder zugelassenen Wirkstoff, handelt es sich um einen nicht selektiven Serotonin-Noradrenalin-Reuptake-Hemmer (SSNRI). Neben den kardiovaskulären Nebenwirkungen wurde international auch von reversiblen Gedächtnisstörungen, Migräneattacken und Sprach- und Sehstörungen berichtet. |

Literatur

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein, 10. September 2020

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