DAZ aktuell

„Das Gesetz läuft ins Leere“

Unabhängige Patientenberatung Deutschland kritisiert Verzögerung bei Wiederholungsrezepten

cm/ral | Theoretisch sind Wieder­holungsrezepte seit März dieses Jahres möglich. Praktisch sind sie jedoch nach wie vor nicht zu haben. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat dafür kein Verständnis und fordert den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) auf, sich endlich auf ein gemeinsames Vorgehen bei der prak­tischen Umsetzung zu einigen.

UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede hat kein Verständnis dafür, dass der Wille des Gesetzgebers bisher nicht umgesetzt wird. „Was vom Gesetzgeber als Erleichterung für Versicherte und auch als Entlastung für Praxen geplant war, erweist sich ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin als Dauerbaustelle; das Gesetz läuft offensichtlich ins Leere“, sagt er.

Zuletzt hatte sich der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) zu diesem Thema geäußert. Dort war die Regelung ursprünglich eingeplant, bevor die Bundesregierung sie ins Masernschutzgesetz verschob. Demnach sehen die Kostenträger noch einigen Klärungsbedarf, bevor es mit den Wiederholungsrezepten losgehen kann. Unter anderem fordert die GKV, die Abholung der gesamten verordneten Arzneimittelmenge zu verhindern. Dies sei in bestimmten Fällen „äußerst kritisch, da beispielsweise die Verfallsdauer der Arzneimittel im Jahresverlauf überschritten oder die Wirksamkeit aufgrund von falscher Lagerung beeinträchtigt werden könnte.“ Auch Fragen zur Abrechnung und zur freien Apothekenwahl gelte es vorab zu klären. Geht es nach den Kassen, soll das Konzept erst mit Einführung der elektronischen Verordnungen greifen. Andernfalls erforderten die technischen Anpassungen eine Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten. |

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