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Dr. Hans-Peter Hubmann wiedergewählt

Der BAV bleibt bei seinem Vorsitzenden / Forderung: VOASG zügig anpassen und verabschieden

Dr. Hans-Peter Hubmann bleibt Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. Er wurde in der Mitgliederversammlung am 24. September 2020 für weitere vier Jahre ins Amt gewählt. Hubmann steht dem BAV seit 2008 vor. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Josef Kammermeier und Maximilian Lernbecher gewählt. Dem Vorstand gehören als Beisitzer für die kommende Amtsperiode außerdem ­Barbara Absolon, Susanne Fleischmann, Dr. Friedrich Grasberger und Dr. Peter Sandmann an.
Foto: BAV

Seit 2008 steht er dem Bayerischen Apothekerverband vor und wurde jetzt für vier Jahre wieder­gewählt: Dr. Hans-Peter Hubmann.

Hubmann ging bei der Mitgliederversammlung auf die aktuellen Diskussionen um das Gesetz zur Stärkung der Apotheken vor Ort (VOASG) ein. Oberste Priorität habe die Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Vier Jahre ist das Urteil des EuGH nun her, wonach sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. „Das Rumgeeiere mit diesem Urteil muss nun ein Ende haben“, sagte Hans-Peter Hubmann.

Die Preisbindung soll laut VOASG im GKV-Bereich wiederhergestellt werden, wenn Patienten Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Das sei ein erster richtiger Schritt. Erforderlich sei das aber auch bei Privatversicherten und Selbstzahlern. Nur so ließen sich Wettbewerbsverzerrungen und das Unterlaufen der gesundheitspolitischen Ziele im gesamten verschreibungspflichtigen Bereich der Arzneimittelversorgung verhindern. Der einheitliche Abgabepreis habe eine wichtige Schutzfunktion und schütze Patienten vor einer unsachgemäßen Beeinflussung und Überforderung beim Bezug der Arzneimittel, so Hubmann.

Festzuschlag auf 43 Cent pro Packung erhöhen

Das VOASG sehe pro Jahr insgesamt 150 Millionen Euro zur Finanzierung von pharmazeutischen Dienstleistungen vor. Um diese Summe zu erreichen, soll ein zusätzlicher Aufschlag von 20 Cent pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung erhoben werden. Damit sich die pharmazeutischen Dienstleistungen langfristig durchsetzen, sei aber eine Erhöhung des Festzuschlags auf 43 Cent pro Arzneimittelpackung erforderlich. Hubmann: „Das sorgt für eine Leistungsverbesserung, die für die Versicherten auch wirklich spürbar ist. Und es schafft die Grundlage für den dauerhaften Aufbau pharmazeutischer Dienstleistungsstrukturen.“

Laut Hubmann wird die Arzneimittelversorgung in Bayern durch rund 3000 inhabergeführte Apotheken mit über 20.000 hochqualifizierten Beschäftigten sichergestellt. Flächendeckend, wohnortnah und persönlich. „Um jedoch sinkenden Apothekenzahlen und zunehmenden Nachwuchssorgen entgegenzuwirken, braucht es jetzt ordnungspolitische Planungssicherheit, pharmazeutische Perspektiven und wirtschaftliche Handlungs­fähigkeit. Deshalb muss das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz zügig angepasst und verabschiedet werden“, so Hubmann. |

Quelle: Pressemeldung des BAV

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