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DAZ aktuell
Kassen kommen AvP-Kunden entgegen
Apotheken dürfen zum Teil bis Ende des Jahres abrechnen
Apotheken, die von der Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP betroffen sind, können ihre Rezepte aus den Monaten August und September bei bestimmten Ersatzkassen noch bis Ende des Jahres abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Über eine entsprechende Vereinbarung informiert der Deutsche Apothekerverband gemeinsam mit den beteiligten Kassen. Mögliche Retaxationen stellen diese bis Januar 2021 zurück. Konkret geht es um die folgenden Ersatzkassen: Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) sowie die Hanseatische Krankenkasse (HEK). Leistungen aus den Monaten August und September dürfen noch bis zum 31. Dezember abgerechnet werden, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) zusammen mit den beteiligten Kostenträgern mit.
Darüber hinaus beinhaltet die Vereinbarung laut Pressemitteilung eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Mögliche Retaxationen werden die Kassen frühestens im Januar 2021 geltend machen, heißt es weiter. Man wolle die Apotheken „schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen“, schreiben DAV und Kostenträger. Die fünf Ersatzkassen versichern nach eigenen Angaben insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.
IKK classic und AOK Plus bezahlen früher
Nun wird auch die AOK Plus aktiv: In enger Zusammenarbeit mit den Apothekerverbänden in Sachsen und Thüringen hat man kurzfristig eine Lösung zur Unterstützung der betroffenen 200 sächsischen und thüringischen Apotheken erarbeitet, heißt es in einer Mitteilung. Ab sofort könnten demnach die neuen Apothekenrechenzentren, welche die Abrechnungen ehemaliger AvP-Kunden übernehmen, für die von der Insolvenz betroffenen Apotheken eine vorgezogene Vergütung ihrer Rechnungen für den Monat September 2020 von der AOK Plus erhalten. Das Volumen des Hilfspakets wird auf rund 30 Millionen Euro beziffert.
Laut Apothekerverband Sachsen sei auch mit der IKK Plus ein ähnliches Vorgehen vereinbart worden. So soll für die ehemaligen AVP-Kunden eine dem normalen Turnus vorausgehende Rechnung erstellt werden bzw. diese Kunden in der Gesamtrechnung separat ausgewiesen werden. Die Rechnung für die ehemaligen AvP-Kunden wird von der AOK Plus taggleich und von der IKK classic innerhalb von drei Tagen beglichen. Für die Apotheker in Sachsen und Thüringen ist die AOK Plus keine Unbekannte: Gemeinsam mit der ABDA, den Apothekerverbänden und den Kassenärztlichen Vereinigungen beteiligt sie sich an der Arzneimittelinitiative ARMIN. |
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