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EU-Versender stärker kontrollieren
Pilsinger (CSU): Versender sollen sich an deutsche Regeln halten
Am 29. Oktober soll das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) im Bundestag verabschiedet werden. Im Prinzip ist es „durch“. Dem CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger fehlt im Gesetzentwurf allerdings noch ein entscheidender Baustein, damit die Apothekenreform wirklich ihren Zweck erfüllt: In einer E-Mail an seine Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die DAZ.online exklusiv vorliegt, ruft er dazu auf, sich gemeinsam dafür einzusetzen, endlich auch die sogenannten Grenzapotheken den deutschen Regeln für den Arzneimittelversand zu unterwerfen.
Pilsinger ist es ein Dorn im Auge, dass Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland regelhaft die hierzulande geltenden Gesetze umschiffen. „Lagerung, Transport und Auslieferung von Arzneimitteln unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben“, schreibt Pilsinger an seine Kollegen. „Das betrifft nicht nur den Botendienst der Vor-Ort-Apotheken, sondern auch den Versand von Arzneimitteln durch deutsche Versandapotheken. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den zuständigen Behörden sorgfältig und regelmäßig geprüft.“ Dass EU-Versender sich diesen Kontrollen entziehen können, sorgt Pilsinger zufolge für ein Ungleichgewicht im Arzneimittelmarkt.
Pilsinger appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Abgeordneten. „Mit dem VOASG haben wir als CDU/CSU-Fraktion die Möglichkeit, dringend notwendige Regelungen zur Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit in Deutschland zu schaffen“, schreibt er. Die Einführung von Qualitätskriterien für den Versandhandel mit Arzneimitteln könne bewirken, dass „die Arzneimittelsicherheit künftig auch im grenzüberschreitenden Handel mit ausländischen Versandapotheken gewährleistet ist“.
Seinem Schreiben zufolge hat Pilsinger Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daher gebeten, das VOASG an folgenden Stellen zu ändern:
1. In Anlehnung an die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollte der Versand durch Versandhandelsapotheken mit der Auflage versehen werden, dass die Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt. Die Einhaltung der Versand- und Lagerbedingungen muss regelmäßig kontrolliert und konsequent durchgesetzt werden – z. B. mittels entsprechender Temperaturkontrollen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass auch ausländische Versandapotheken sich an die Auflagen halten.
2. Um gewährleisten zu können, dass Patientinnen und Patienten jederzeit ein wirksames, unbedenkliches und qualitativ hochwertiges Arzneimittel erhalten, sollte eine Zustellung künftig zudem ausschließlich durch pharmazeutisches Fachpersonal erfolgen.“
Zahlung nur bei Einhaltung der Vorschriften
„Damit eine Einhaltung dieser Regelungen gewährleistet ist, sollte die Gesetzliche Krankenversicherung Zahlungen zudem nur noch an die Apotheken leisten dürfen, die nachweisen können, dass sie sich an die geltenden Vorschriften halten“, so Pilsinger weiter. „Wir sollten die Chance nutzen, mit dem VOASG endlich verbindliche Regelungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit in Deutschland im Sinne des Koalitionsvertrages zu schaffen. Hierfür bitte ich um Ihre/Eure Unterstützung.“ |
Neuauflage des VOASG gefordert
Auch die Freie Apothekerschaft ist mit dem VOASG-Entwurf unzufrieden. In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung forderte sie, den Gesetzgebungsprozess zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz zu stoppen und von Neuem zu beginnen, sollte der Inhalt nicht „deutlich zugunsten der Apotheke vor Ort“ geändert werden. In der Kritik stehen insbesondere telemedizinische Plattformen sowie der sozialrechtliche Ansatz zum Rx-Boni-Verbot. Den Autoren der Mitteilung zufolge haben die aktuellen Entwicklungen zum E-Rezept und der Übernahme des Telemedizinanbieters TeleClinic durch Zur Rose das VOASG überrollt. Auch setze sich die Bundesregierung nicht effektiv für die Gleichpreisigkeit ein, wenn sie das Rx-Boni-Verbot durch eine Änderung im Sozialrecht nur für Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bewirke. Damit degradiere der Gesetzgeber verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Handelsware. Die Autoren argumentieren, dass der Staat aufgrund dessen in Zukunft hohe Summen an Steuereinnahmen einbüßen würde, wenn nach Apothekenschließungen zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen. Die Apothekenbesitzer befürchten eine Entwicklung, bei der das kleinteilige System an Apotheken und Hausarztpraxen nach und nach durch große medizinische Versorgungszentren mit telemedizinischen Angeboten ersetzt wird. Konkrete Änderungsvorschläge erwähnt die Freie Apothekerschaft in ihrer Pressemitteilung nicht.
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