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Alte Forderungen und Neues aus der EU

Die ABDA veröffentlicht ihren Geschäftsbericht 2019/2020

eda | Ende Oktober veröffentlichte die ABDA ihren Geschäftsbericht über das Berichtsjahr 2019/2020 – diesmal ohne die Präsentation beim Apothekertag. ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz betont darin, die vielen wichtigen Themen für die Apotheker seien durch die Pandemie nicht obsolet geworden, und fordert für die Apotheker „mehr Beinfreiheit in der Offizin“. Neben vielen weitgehend bekannten Inhalten fallen einige bisher weniger beachtete Aspekte der Europapolitik auf.
Foto: imago images/Jürgen Heinrich

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz fordert dauerhaft größere pharmazeutische Spielräume.

Als wesentliche Themen für die Apotheker nennt Schmitz in seinem Vorwort zum Bericht die Einführung des E-Rezeptes, die Digitalisierung von Arbeits- und Kommunikationsprozessen und die ordnungspolitischen Herausforderungen für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung. Diese Themen stünden im Zusammenhang zur Pandemie. Denn in der Pandemie zeige sich besonders, dass das wohnortnahe und dezentrale System der Apotheken unverzichtbar sei. Schmitz betont die großen Leistungen der Apothekenteams in der Pandemie und erklärt, in den vorigen Monaten hätten Öffentlichkeit und Politik die Apotheken als besonders „krisenresilient“ wahrgenommen. Daher müssten Apotheken dauerhaft größere pharmazeutische Spielräume bekommen. Die starke Zunahme von Lieferengpässen erfordere „mehr Beinfreiheit in der Offizin“, um die Patienten sicher zu versorgen.

Berichte zur Europapolitik

Da der Bericht den Informationsstand vom Mai 2020 beschreibt, sind die meisten Inhalte längst bekannt. Doch an einzelnen Stellen liefert die ABDA zusätzliche oder bisher kaum beachtete Informationen, insbesondere zum Europarecht. Demnach habe die EU-Kommission ihre langjährigen Bemühungen zur Deregulierung der freien Berufe fortgesetzt. In einem neuen langfristigen Aktionsplan für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften habe die EU-Kommission angekündigt, gemeinsam mit den Mitgliedsländern eine „Task Force“ zu gründen. Allerdings werde das Berufsrecht dabei nicht als Schwerpunkt erwähnt.

Neue Pläne der EU-Kommission

Im Zusammenhang mit der Richtlinie 2018/958/EU zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufs­reglementierungen sei es der ABDA und den Landesapothekerkammern gelungen, in einzelnen Bundesländern zunächst ­geplante Einschränkungen der Regelungsbefugnisse der Kammern und neue Genehmigungserfordernisse für Kammersatzungen zu verhindern.

Außerdem berichtet die ABDA über eine Ausschreibung der EU-Kommis­sion für eine Studie, „mit der eine mögliche Aktualisierung und Modernisierung der apothekerlichen Ausbildungsinhalte in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorbereitet werden soll“. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren mehrere Jahre. Als weitere Aktivität der EU-Kommission erwähnt die ABDA die forcierte Diskussion „um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten“ unter dem Schlagwort „European Health Data Space“. Um Gesundheits­daten im Rahmen von Big-Data-Analysen auswerten zu können, möchte die EU-Kommission die Regelungskonzepte zwischen den EU-Staaten abstimmen. Die ABDA verfolge dies gemeinsam mit der europäischen Apothekerorganisation ZAEU und bemühe sich, die heil­berufliche Position der Apotheker mit ihrer besonderen Vertrauensbeziehung zu den Patienten hervorzuheben.

Beachtenswert erscheint insbesondere der Hinweis der ABDA, dass diese europäische Debatte inhaltlich stark mit den gesetzgeberischen Aktivitäten zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland verknüpft sei. |

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