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DAZ aktuell
Noch immer viele Rezepte ohne Dosierungsangabe
Seit dem 1. November gilt die Pflicht, auf jedem Rezept eine Dosierung anzugeben. Doch die in der Geschäftsstelle des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein eingehenden Fragen zu diesem Thema zeigen, dass die Umsetzung durch die Ärzte noch nicht flächendeckend erfolgt. Dies berichtete der Apothekerverband Schleswig-Holstein jüngst in einem Rundschreiben. Es sei nicht auszuschließen, dass einige Krankenkassen versuchen würden, diese „aktuellen Anfangsschwierigkeiten“ für Retaxationen auszunutzen, heißt es im Rundschreiben. Bemühungen der Apothekerverbände auf Landes- und Bundesebene um eine Friedenspflicht seien bisher ohne nennenswerten Erfolg geblieben. Daher hätten der Hamburger Apothekerverein und der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen gemeinsamen offenen Brief an die Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte gerichtet. Daraufhin hätten die Zahnärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein sofort eine entsprechende Mitgliederinformation vorgenommen und auch ihre Bundesebene über die Umsetzungsprobleme informiert.
In der Pandemie nicht zumutbar
In dem offenen Brief des Hamburger Apothekervereins und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es, dass „eine große Zahl der vorgelegten Rezepte“ die Dosierungsangaben nicht, nicht vollständig oder falsch enthalte. Demnach sei besonders Zahnärzten und Krankenhausärzten die Verpflichtung offenbar oft nicht bekannt oder es mangele ihnen an der passenden EDV. Bei der überwiegenden Zahl der betroffenen Rezepte sei der Apotheker verpflichtet, den Arzt anzurufen oder das Rezept zurückzuschicken. Das sei schon in normalen Zeiten kaum zumutbar. Doch in der Pandemie sei die Zurückweisung von Patienten aus formalen Gründen unverantwortlich. Die Apotheker seien „in einem unauflösbaren Interessenkonflikt zwischen patientengerechter Arzneimittelversorgung und Bürokratie“, zumal die Kostenträger drohen würden, die Arzneimittel nicht zu erstatten.
Daher haben die Vorsitzenden der Apothekerverbände die Präsidien und Vorstände der Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausärzte in Hamburg und Schleswig-Holstein gebeten, die Ärzte erneut und umfassend über die geänderten Vorschriften zu informieren. Zudem werden die Ärztevertreter gebeten, beim Verordnungsgeber und bei den Kostenträgern eine angemessene Nichtbeanstandungsfrist zu erwirken, damit die Ärzte sich technisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten könnten. |
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