Therapien im Gespräch

Gerinnungsfaktoren aus der Apotheke

Neuer Vertriebsweg für Hämophilie-Präparate

Seit dem 1. September 2020 sind Faktorpräparate zur Behandlung der Hämophilie apothekenpflichtig und dürfen nicht wie bisher direkt vom Hersteller an Hämophiliezentren geliefert und anschließend vom behandelnden Arzt an den Patienten abgegeben werden. Ärztliche Einrichtungen, die auf die Therapie von Hämophilie-Patienten spezialisiert sind, dürfen nun nur noch einen Notfallvorrat an Hämophilie-Präparaten bereithalten.

Die neue Aufgabe für Apotheken geht auch mit neuen Pflichten einher, z. B. einer neuen Meldepflicht an den verschreibenden Arzt. Außerdem sind die an der Notfallversorgung teilnehmenden Apotheken künftig für die Orga­nisation des Notfalldepots zuständig und müssen die Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sicherstellen.

Bei der Abgabe von Hämophilie-Präparaten ist eine gute Beratung gefragt. Dazu gehört die Aufklärung über den korrekten Umgang mit den Produkten, deren Lagerung und Dokumentation. Patienten sollten angehalten werden, vorausschauend zu planen (z. B. bei bevorstehenden Urlauben) und für den Fall einer Verletzung immer eine Notfalldosis in der Hausapotheke bereitzuhalten.

Um hohe Qualitätsstandards bei der Arzneimittelversorgung der Hämophilie-Patienten zu gewährleisten, wurde am 25. Mai 2020 der „Verband der Hämophilie-Apotheken“ (VHA) gegründet, dessen Schwerpunkte unter anderem in der Vernetzung, Fortbildung und Unterstützung von Hämophilie-Apotheken und der Definition von Qualitätsmaßstäben für die ge­sicherte Patientenversorgung liegen. (DAZ 33, S. 46) |

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