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Gesundheitspolitik
Tankgutschein als Gehalt
Geldsurrogat ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Das der Beitragspflicht unterliegende Arbeitsentgelt umfasst grundsätzlich alle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden geldwerten Vorteile. Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn der ursprüngliche Bruttoarbeitslohn rechnungsmäßig fortgeführt wird und die Tankgutscheine und Werbeeinnahmen als „neue Gehaltsanteile“ angesehen werden. Es kommt also nicht darauf an, dass die Werbeeinnahmen auf eigenständigen Mietverträgen mit der Belegschaft beruhten.
Für die Gutscheine gilt auch keine Ausnahme als Sachbezug, weil sie auf einen bestimmten Euro-Betrag lauten und als Geldsurrogat teilweise an die Stelle des ausgefallenen Bruttoverdienstes getreten sind. Die steuerrechtliche Bagatellgrenze von 44 Euro im Monat kommt daher nicht zur Anwendung. |
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