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Gesundheitspolitik
Schweiz: Apotheker einzeln Selbsttests aus
„Für Apothekerinnen fällt Ostern dieses Jahr aus!“ – unter dieser Überschrift schilderte das Schweizer Medienportal „Blick“, womit die Schweizer Apotheken sich während der Osterfeiertage beschäftigten: dem Umverpacken von SARS-CoV-2-Selbsttests aus 25er-Packungen in kleinere Einheiten. Hintergrund ist, dass die Schweizer Bürger seit vergangenem Mittwoch fünf Selbsttests pro Person innerhalb von 30 Tagen kostenlos aus der Apotheke beziehen können. Als Selbsttest zugelassen ist in der Schweiz momentan ausschließlich der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal von Roche. Doch diesen gibt es derzeit nur in der 25er-Packung. „Die Selbsttests waren im ersten Schritt unter Begleitung von Fachpersonal zugelassen, daher die Packungsgröße“, äußerte ein Roche-Sprecher gegenüber „Blick“. Man sei daran, die Produktion auf kleinere Packungsgrößen umzustellen, diese sollen in wenigen Wochen verfügbar sein. Bis es so weit ist, packen die Apotheken die Tests zu je fünf Stück in „Säckli“ um.
Beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht man dies als gute Lösung. „Das Umpacken der Lieferungen in den Apotheken ist ein pragmatischer Weg, um der Bevölkerung die Selbsttests so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Eine Umkonfektionierung von fünf Millionen Tests hätte sechs Wochen gedauert. Die Apotheken haben sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen“, sagte Simone Buchmann vom BAG gegenüber „Blick“.
Ganz glücklich sind die Schweizer Apotheker über diese zusätzliche Aufgabe aber offenbar nicht. Auf Nachfrage äußerte Enea Martinelli, Vorstandsmitglied beim Apothekerverband Pharmasuisse: „Ich hoffe, dass in den nächsten Tagen weitere Tests zur Selbstanwendung zugelassen werden und dass die Tests künftig schon fertig in Fünfer-Sets geliefert werden.“
Honoriert werden die Apotheken für die Logistik laut Pharmasuisse mit ca. 3 bis 4 CHF, wobei die zusätzlichen Kosten für die Umverpackung derzeit mit dem BAG abgeklärt werden. Die Leistungsabrechnung mit den Krankenversicherern sei damit jedoch, so Pharmasuisse weiter, nur teilweise gedeckt und werde von den Apotheken als kostenloser Beitrag zur Pandemiebewältigung übernommen. Insgesamt bezahlt der Bund maximal 12 CHF pro Selbsttest; hier sind auch die Kosten des Testkits enthalten.
Damit geht die Schweiz einen ähnlichen Weg wie Österreich, wo jedermann seit 1. März fünf kostenlose „Wohnzimmertests“ pro Monat in der Apotheke bekommt. Die Tests werden in größeren Gebinden aus Beständen des Bundes ausgeliefert und in den Apotheken in Fünf-Stück-Packungen umverpackt.
Ganz anders läuft es in Deutschland. Entgegen der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Spahn gibt es keine kostenlosen Selbsttests, die Abgabe erfolgt über Apotheken, aber auch über Drogeriemärkte, Lebensmittelhändler und Discounter. Allerdings sind nicht immer genügend Einzelpackungen verfügbar. Daher würden Apotheker auch hierzulande gerne Tests aus größeren Packungen auseinzeln. Das wäre z. B. beim SARS-CoV-2-Antigentest für Laien der Firma Roche problemlos möglich. Aber die vom BfArM erteilte Sonderzulassung enthält die Auflage, dass Auseinzeln nicht zulässig ist. Dass dies dem Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht zuträglich ist, hat zumindest Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erkannt. Er teilte Ende März mit, dass er die (Bezirks-)Regierungen anweisen werde, „eine Vereinzelung der gelieferten Selbsttests durch die Apotheken zu dulden“. |
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