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Gesundheitspolitik
Overwiening fordert mehr Geld
Impfstoffverteilung: 6,58 Euro je Vial sind zu wenig / Tatsächlicher Aufwand wird überprüft
Die Apotheken in Deutschland haben derzeit mit der Verteilung der Corona-Impfstoffe zu kämpfen. Nicht nur die häufigen und oft sehr kurzfristigen Änderungen an den Bestellmodalitäten und dem Lieferumfang machen den Betrieben zu schaffen: Die Vergütung von 6,58 Euro je Vial dürfte wohl kaum kostendeckend sein.
Dennoch beteiligen sich derzeit etwa 15.000 Apotheken bundesweit an der Impfstoff-Verteilung, berichtete ABDA-Präsidentin Overwiening am vergangenen Dienstag in einem Livechat auf Facebook. „Wir sind das Scharnier, das die Impfung in den Arztpraxen überhaupt möglich macht“, sagte sie. „Und wir bekommen das brillant hin!“
Die Apotheken tauschten sich aktuell sehr intensiv mit den Ärzten aus, einige von ihnen leisteten zudem Unterstützung in den Praxen bei der Rekonstitution von Comirnaty®. Probleme bereiteten allen Beteiligten allerdings die derzeit noch geringen Mengen an verfügbarem Impfstoff. Apotheker müssten oft kilometerweit fahren, um lediglich ein Vial auszuliefern. Zudem erzeugten die kurzfristigen Änderungen Reibung und machten viel Aufklärung nötig. „Die Ärzte sind frustriert, weil sie nicht genügend Impfstoff bekommen“ – und die Apotheken dienten hier als Puffer.
Deutliche Kritik äußerte Overwiening an der Vergütungshöhe für die Dienste der Apotheken. „6,58 Euro je Vial sind deutlich zu wenig für das, was wir in dieser Phase der Versorgung leisten“, betonte die Präsidentin. „Wir haben etwas anderes gefordert, weil wir um die Schwierigkeiten wussten, konnten uns damit aber nicht durchsetzen.“ Hintergrund sei auch die vielfach kritisierte Vergütungshöhe für die Apotheken bei der Ausgabe von Schutzmasken an Risikopatienten und Senioren gewesen. „Das hat hohe Wellen geschlagen“, erinnerte Overwiening. „Unter diesem Eindruck stand die Politik, als es um die Preisfindung ging.“
Die Präsidentin setzt nun auf eine mögliche Anpassung des Honorars für die Impfstoffverteilung. In der rundum erneuerten Coronavirus-Impfverordnung ist der 17. Mai als Stichtag festgehalten – bis dahin muss die Standesvertretung dem Bundesministerium für Gesundheit eine Aufstellung vorlegen, die den tatsächlichen Aufwand darstellt. Dazu befrage die ABDA derzeit Apotheken in der Hoffnung, dann mit schlagkräftigen Argumenten für eine Erhöhung der Vergütung aufwarten zu können.
Eine Aufzeichnung des Livechats kann im Newsroom der ABDA unter abda.de abgerufen werden. |
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