Gesundheitspolitik

Per Verbändeportal zum Impfzertifikat

ks | Seit vergangenem Dienstag dürfen Apotheken digitale COVID-19-Impfzertifikate ausstellen. Möglich sein soll dies in Kürze auch über „mein-apothekenportal.de“.

Der rechtliche Rahmen steht: § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt seit vergangener Woche u. a., dass Apotheken nachträglich die neuen COVID-19-Zertifikate für Geimpfte und Genesene ausstellen können. Am heutigen Montag tritt zudem die neue Corona­virus-Impfverordnung in Kraft, die die Vergütung der Apotheken und Ärzte zumindest für die COVID-19-Impfzertifikate regelt.

In der Praxis ist man noch nicht ganz so weit: In Brandenburg startete erst kürzlich ein Feldtest für das neue Impfzertifikat. Was bislang noch fehlt, ist die CovPass-App für die Impflinge, mit der sie das Zertifikat in Form eines QR-Codes einscannen können. Künftig soll dies auch über die Corona-Warn-App möglich sein. Auch im Pilotprojekt erhalten die Geimpften im Impfzentrum erst einmal nur einen ausgedruckten QR-Code, den sie aufbewahren sollen.

Aber wie kommt die Apotheke zum Zertifikat, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind? § 22 Abs. 5 IfSG besagt: „Zur Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats über­mittelt die zur Bescheinigung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtete Person die in Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 genannten personenbezogenen Daten an das Robert Koch-Institut, das das COVID-19-Impfzertifikat technisch generiert.“

Die Verbindung zum RKI werden die Apotheken offenbar auf unterschiedliche Weise herstellen können. So stellt das RKI selbst eine Webanwendung bereit, die nach Anmeldung direkt genutzt werden kann. Aber auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist aktiv geworden: Wie die ABDA vergangene Woche in ihrem Newsroom mitteilt, soll so schnell wie möglich ein Modul zur Erstellung digitaler Impfzertifikate für das Verbändeportal „mein-apothekenportal.de“ ent­wickelt und interessierten Apothekeninhabern kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund sei eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, die beinhalte, dass die Apotheken ab Mitte Juni 2021 auf Basis des gelben Impfbuchs digitale Impfzertifikate ausstellen können.

Das neue Modul diene nicht nur dazu, die Erbringung der Dienstleistung anzuzeigen (wie bei regis­trierten Schnelltestapotheken), sondern umfasse auch die Funktion zur Erstellung der digitalen Impfzertifikate selbst. Die ABDA erläutert: „Auf dem Portal werden somit die Daten aus dem gelben Impfpass (Vorname, Name und Geburts­datum der Person, Impfstoff und Impfdatum und Angabe ob Erst-/Zweitimpfung) über eine Maske aufgenommen und über eine Verbindung zum Backend des RKI-Dienstleisters IBM die Zertifikatserstellung beauftragt. Das bereitgestellte digitale Impfzertifikat kann dann am Bildschirm für einen Scan angezeigt oder als Papierausdruck übergeben werden (ebenfalls Funktionsumfang des Verbändeportals).“

Kurz bevor das Modul für alle Nutzer freigeschaltet wird, will der DAV noch einmal per Mail sowie im Verbändeportal informieren. |

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