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Gesundheitspolitik
Wie ein zweites Gehalt?
Neue Vergütungen für Ehrenamtler beim Nordrheiner Versorgungswerk
Laut Versorgungswerk sind Änderungen der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat notwendig. Begründet werden die Änderungen u. a. mit Vorgaben aus der internen Revision, die zu erfüllen seien, außerdem sollen digitale Kommunikationskanäle (z. B. digitale Sitzungs- und Dialogformate) mit einbezogen werden. So soll z. B. klargestellt werden, dass Sitzungspauschalen bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese als Präsenzsitzungen oder in digitaler Form stattfinden. Und nicht zuletzt soll eine Wertschätzung der angestiegenen Anforderungen an die ehrenamtlich Tätigen durch bessere Vergütungsstandards erfolgen.
Bezugsgröße ist das Präsidentenhonorar
Während bisher und bis zum 30. Juni 2021 der Vorsitzende des Versorgungswerkes der AKNR eine monatliche Pauschale von 2325 Euro bekam und der stellv. Vorsitzende 75 Prozent davon und ein ordentliches Mitglied 30 Prozent, sollen diese Vergütungen ab 1. Juli deutlich aufgestockt werden. Die neuen Vergütungspauschalen sollen sich in Zukunft an den Vergütungen orientieren, die der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein erhält: Bezugsbasis ist somit die Monatsvergütung in Höhe von 6308,33 Euro.
Die neuen Vorstandsvergütungen beim Versorgungswerk der AKNR sollen demnach wie folgt ausfallen: Der Vorstandsvorsitzende soll ab 1. Juli 2021 60 Prozent der Präsidentenvergütung erhalten, also 3785 Euro, ab 1. Januar 2022 70 Prozent (rund 4416 Euro) und ab 1. Januar 2023 80 Prozent (5047 Euro).
Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes sind ab 1. Juli 2021 45 Prozent der Präsidentenvergütung vorgesehen, ab 1. Januar 2022 52,5 Prozent und ab 1. Januar 2023 60 Prozent. Und auch für die übrigen ordentlichen Mitglieder des Vorstandes sind Erhöhungen vorgesehen: ab 1. Juli 2021 18 Prozent der Präsidentenvergütung, ab 1. Januar 2022 21 Prozent und ab 1. Januar 2023 24 Prozent.
Auch für die Vorsitzenden und Mitglieder des Aufsichtsrats sind gestaffelte Vergütungen vorgesehen.
Die Gesamtkosten der neuen Vergütungspauschalen für Vorstand und Aufsichtsrat werden in den kommenden Jahren also deutlich steigen: Lagen die Pauschalen für Vorstand und Aufsichtsrat insgesamt bisher bei jährlich rund 103.000 Euro, betragen sie nach den Erhöhungen in diesem Jahr rund 167.000 Euro, mithin rund 64.000 Euro mehr. Und für das Jahr 2023 wird sich der Aufwand nach den neuen Vergütungsregelungen sogar auf rund 223.000 Euro belaufen und damit rund 119.000 Euro höher ausfallen als bisher.
Kritik von der Basis
Das gefällt nicht allen Delegierten und Kammermitgliedern. Kritisch zu diesen vorgesehenen Erhöhungen der Vergütungspauschalen für Vorstand und Aufsichtsrat des Versorgungswerks der Apothekerkammer Nordrhein äußerte sich beispielsweise Apotheker Bernhard Kappus, Arkaden-Apotheken in Ratingen. Er stellt in seiner Kritik dazu heraus, dass es sich doch um ehrenamtliche Tätigkeiten handele. Kappus: „Nach den Planungen ändern sich die neuen Vergütungen in ein zweites Gehalt bzw. eine zweite Rente für die Ehrenamtler.“ Nach seiner Auffassung gebe es keine Begründung für die Erhöhungen, zumal keiner der Begünstigten eine entsprechende fachliche Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswissenschaften o. ä. vorweisen könne, die ehrenamtlichen Tätigkeiten würden von approbierten Pharmazeuten wahrgenommen. Der Ratinger Apotheker gibt außerdem zu bedenken: „Die Aufwandsentschädigungen werden aus laufenden Beiträgen und erwirtschafteten Erträgen gezahlt, somit sind nicht alle Mitglieder des Versorgungswerkes mit der geplanten Bezugserhöhung gleichmäßig belastet, sondern die jungen Kolleginnen und Kollegen am stärksten. Für diese ergaben sich bereits bei der vor mehreren Jahren durchgeführten Senkung der Garantieverzinsung für die eingezahlten Beiträge schon einmal die größten Nachteile. Diese Änderung führte zu einem deutlichen Absinken der Rentenanwartschaften.“ Für Kappus stellt es sich so dar, dass jeder, der sich um ein solches Ehrenamt bewarb, mit der bisherigen Entschädigung einverstanden gewesen sei. Kappus: „Ich sehe keinen Grund, diese Entschädigungen jetzt in eine Höhe zu treiben, die einem Tarifgehalt für Apotheker mit einer Arbeitszeit von 40 Std./Woche durchaus entspricht.“ |
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