Wirtschaft

Treuhänder eingesetzt

Nach AvP-Pleite: Ersatzkassen zahlen auf Treuhandkonto

ks | Haben von der AvP-Pleite betroffene Apotheken unter Umständen Aussonderungsrechte – oder nur Anspruch auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse? Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit dem Insolvenzverwalter des Apothekenabrechners jetzt vereinbart, dass noch offene Vergütungsansprüche von Apotheken auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, bis die strittige Rechtslage geklärt ist.

Wie der vdek am 1. Juli in einer Pressemitteilung erklärte, hat er mit dem Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos eine entsprechende Treuhandvereinbarung geschlossen. Sie gilt für die sechs Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK).

Hoos geht davon aus, dass die von ihm nicht freigegebenen Forderungen der Apotheken zur Insolvenzmasse von AvP gehören. Aussonderungsansprüche hat er – außer in einem Spezialfall – stets zurückgewiesen Das sehen einige Apotheker und ihre Anwälte anders, Klagen sind anhängig. Eines ihrer Argumente pro Aussonderungsrecht ist, dass der Insolvenzantrag eine Zäsur für AvP darstelle. Zu diesem Zeitpunkt habe der (damals noch vorläufige) Insolvenzverwalter noch nicht abgerechnete Rezepte vorgefunden und diese zur Abrechnung gebracht, um die Fristen zu wahren. Diese Rezepte seien den Apotheken eindeutig zuzuordnen. Gemäß Insolvenzordnung müssten diese Vorgänge separiert werden, und Hoos habe die getrennte Verbuchung dieser Vorgänge auch bestätigt. Er müsse sich hier so verhalten, wie AvP sich bei gesetzeskonformer Anwendung der Verträge verhalten haben müsste. Dann seien diese Abrechnungsbeträge zuzuordnen und müssten an die jeweiligen Apotheken ausgekehrt werden. Demnach dürften diese Gelder nicht in die Insolvenzmasse fließen. Dies betreffe besonders diejenigen Beträge, die noch gar nicht an AvP gezahlt worden seien und die derzeit von den Krankenkassen wegen der unsicheren Rechtslage zurückgehalten würden.

Laut vdek hatten die Ersatzkassen an AvP bis einschließlich August 2020 umfangreiche Abschlags­zahlungen für Forderungen aus Rezepten getätigt, die dem Dienstleister zur Abrechnung vorlagen. Infolge der Insolvenz wurden diese Gelder aber nicht mehr an die Apotheken ausgezahlt. |

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