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Gesundheitspolitik
Gegenseitige Anerkennung
ks/dpa | Seit dem 9. Juli werden COVID-19-Zertifikate aus der Schweiz und aus der EU gegenseitig anerkannt. Darauf weist die ABDA in ihrer aktualisierten Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung von COVID-19-Impfzertifikaten hin (Stand 8. Juli 2021). Damit können Inhaber eines Schweizer Zertifikats innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Gleichzeitig wird das digitale COVID-19-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz akzeptiert. Inhaber eines Schweizer Zertifikats müssen sich daher in Deutschland kein neues COVID-19-Zertifikat ausstellen lassen, betont die ABDA.
Laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom vergangenen Donnerstag hat die EU auch Russland eine gegenseitige Anerkennung digitaler Corona-Impfpässe angeboten. „Wir sind bereit, uns zu treffen und das zu erörtern“, soll ein Sprecher des russischen Gesundheitsministers der staatlichen Nachrichtenagentur Tass gesagt haben. Zuvor habe auch der EU-Botschafter in Moskau erklärt, dass es diesen Vorschlag aus Brüssel gebe. Dies ist bemerkenswert, weil bisher weder die EU den russischen Impfstoff Sputnik V anerkennt noch Russland westliche Impfstoffe wie Biontech und Moderna erlaubt. |
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