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Gesundheitspolitik
Gut aufgestellt für die Maskenpflicht
In Bayern müssen im Einzelhandel und im Nahverkehr FFP2-Masken getragen werden
Der Ministerrat habe, heißt es in der Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung, „mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens“ eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen. Ziel sei, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Dazu beitragen sollen nun die FFP2-Masken. Denn mit diesen, äußerte Ministerpräsident Markus Söder, schütze man „andere und auch sich selbst deutlich besser“. Damit reagiert die Bayerische Staatsregierung darauf, dass die bislang getroffenen Maßnahmen nicht zu dem erhofften Rückgang an Neuinfektionen geführt haben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 15 Jahren.
Keine FFP2-Maskenpflicht für Apothekenmitarbeiter
Keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gibt es auch für die Apothekenmitarbeiter. Für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibe es bei der bisherigen Regelung, bestätigte ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber der AZ. Es genüge also eine Mund-Nasen-Bedeckung. Auch bei Vorhandensein einer Plexiglasabtrennung bleibt es bei der bisherigen Regelung, d. h. in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften entfällt die Maskenpflicht für das Personal, wenn durch geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Bayerischer Apothekerverband: Lagerbestände sind gut
„Die Apotheken im Freistaat sind für die erhöhte Nachfrage auf jeden Fall gewappnet“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. (BAV) in einer Pressemeldung. „Die Lagerbestände sind gut. Und durch die bewährte Logistik ist eine schnelle Nachlieferung von Masken in ausreichender Menge möglich.“ Von daher sei es für Kunden auch nicht notwendig, übermäßige Stückzahlen auf Vorrat zu kaufen. Zudem weist Hubmann darauf hin , dass für eine ausreichende Schutzwirkung der richtige Umgang mit der Maske notwendig sei. Dazu könne das Fachpersonal in der Apotheke beraten.
Nicht einbezogen sind die Apotheken bei der geplanten kostenlosen Verteilung von 2,5 Millionen FFP2-Masken an Bedürftige. Diese werden über die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte Menschen in Grundsicherung und in ähnlichen Einkommenssituationen zur Verfügung gestellt – und zwar zunächst je Person fünf FFP2-Masken.
Zustimmung auch aus anderen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern reagiert die Apothekerschaft durchaus positiv. So begrüßte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa den Vorstoß aus Bayern: „FFP2-Masken schützen wesentlich besser als ein einfacher Mund-Nasen-Schutz aus Stoff.“ Und der Vizepräsident der Sächsischen Apothekerkammer, Göran Donner, bezeichnete die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken gegenüber dem Radiosender „MDR Aktuell“ als eine „sinnvolle Sache“. |
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