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Gesundheitspolitik
ABDA: Keine Vertretung durch PTA
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß hatte kürzlich vorgeschlagen, angesichts sich verschärfender Personalengpässe in den Apotheken PTA die kurzfristige Vertretung eines Approbierten zu erlauben. Der Bundesverband PTA zeigte sich über die Idee hocherfreut und zuversichtlich, dass binnen eines Jahres die Weichen für entsprechende Weiterqualifizierung für PTA gestellt sein könnten – vorausgesetzt, die ABDA spielt mit. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening machte am vergangenen Dienstag in ihrem regelmäßig stattfindenden Facebook-Live-Talk klar, dass die ABDA auch eine stundenweise Vertretungsbefugnis für PTA kategorisch ablehnt.
Sie verwies dabei auf die Apothekenbetriebsordnung, die eindeutig regle, dass ein Apotheker zugegen sein müsse. Schließlich könne es jederzeit zu Nachfragen oder Interventionen kommen, wo man ein profundes pharmazeutisches Wissen brauche, damit Patienten gut versorgt werden und geschützt sind. Die Routine, die PTA über die Jahre erwerben, scheine diese Möglichkeit zu offenbaren, so Overwiening weiter. Aber das sei ein Trugschluss. „Für mich ist das ein Vorschlag, den wir zwar ernst nehmen, aber insofern ernst nehmen, dass wir uns kategorisch dagegen positionieren“, erklärt die ABDA-Präsidentin.
Zuvor hatte sich schon die Bundesapothekerkammer in einer Stellungnahme klar gegen Krauß’ Vorstoß ausgesprochen und auf die Apothekenbetriebsordnung verwiesen: „Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass immer eine approbierte Fachkraft anwesend ist, die möglicherweise auftretende Probleme zusammen mit der PTA lösen kann. Dieses pharmazeutische Sicherheitsnetz ist auch für berufserfahrene PTA unverzichtbar. Deshalb lehnen wir auch die stundenweise Vertretung von Apotheker*innen durch PTA als nicht zielführend ab.“
Apothekenschließung soll verhindert werden
Aus konkretem Anlass will die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer das „Apothekergesetz“ – das aber unter diesem Namen nicht existiert – ändern. „Dieses schreibt vor, dass für den Betrieb einer Apotheke ein Apotheker ‚leibhaftig‘ als Ansprechpartner vor Ort sein muss“, heißt es in Pressemeldung, die sich offenbar auf die Apothekenbetriebsordnung bezieht. Aktuell komme es im Landkreis Bayreuth zu einer Schließung, weil die Stelle des Apothekers nicht zu besetzen sei. „Ein Unding. Die Apotheke vor Ort gehört zur Grundversorgung der Bevölkerung, vor allem, wenn sich Ärzte in diesen Gemeinden niedergelassen haben“, so Brendel-Fischer, die sich deshalb mit einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek gewandt hat. Im Zeitalter von Telemedizin, Videoanrufen und weiteren digitalen Kontaktmöglichkeiten gebe es durchaus Möglichkeiten, die tatsächliche Präsenz des Apothekers durch eine virtuelle zu ersetzen, schreibt Brendel-Fischer und bittet den Minister, beim für die Gesetzgebung zuständigen Bund auf praktikable Lösungsansätze zu pochen. „Apotheker mit mehreren Apotheken könnten dann im Wechsel eine Betriebsstätte in Präsenz betreiben, alle weiteren als Teleapotheken, besetzt mit Pharmazeutisch-technischen-Assistenten/innen unter digitaler Zuschaltung des Apothekers bei Bedarf.“ |
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