Wirtschaft

DAV und GKV einigen sich

Neuer Rahmenvertrag ab 1.10.

ks | Wie ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz vergangene Woche beim Deutschen Apothekertag bekannt gab, konnten sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (SV) über die flankierenden Maßnahmen zur Absicherung der Gleichpreisigkeit verständigen. Die im Rahmenvertrag verein­barten Regelungen treten zum 1. Oktober in Kraft.

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz wurde Ende 2020 das Rx-Boniverbot in § 129 SGB V eingeführt. Auch einen Sanktionsrahmen für Verstöße gegen diese Preisbindung setzt das Gesetz fest. DAV und GKV-SV wurde aber aufgegeben, im Rahmenvertrag das Nähere zu regeln. Dies ist nun geschehen. Der neue Rahmenvertrag sieht vor, dass die Vertragsstrafen durch eine paritätisch besetzte Stelle ausgesprochen werden. Details zur Einleitung und Durchführung des Verfahrens werden in einer neuen Anlage 10 geregelt. |

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