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Gesundheitspolitik
Zweifel am BMG-Portal
Arzneimittelhersteller fürchten um Therapiefreiheit
„Gesundheitsinformationen, die von zentraler Stelle angeboten werden, müssen der Therapiefreiheit gerecht werden. Es ist notwendig, dass Informationen über Arzneimittel im Einklang mit der Beurteilung im Rahmen der Zulassungsentscheide der Bundesoberbehörden stehen. Somit sind alle zugelassenen Arzneimittel zu berücksichtigen“, erklärte BAH-Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum DVPMG.
Klarer Verweis auf heilberufliche Beratung vermisst
Der BAH begrüße zwar das erklärte Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen weiterzuentwickeln und den Rechtsrahmen dafür zu setzen. Viele Vorschläge im DVPMG seien sinnvoll. Was die Informationen im nationalen Gesundheitsportal betrifft, sieht der Verband jedoch Klärungsbedarf: Derartige Angebote müssten ohne Bewertung oder Lenkung bereitgestellt werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Heilberufen und den Patienten nicht zu beeinflussen. „Daher ist es wichtig, der Beurteilung von Arzneimitteln durch die Zulassungsbehörden und den Therapieleitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu folgen. Darüber hinaus sollte das nationale Gesundheitsportal an zentraler Stelle prominent auf die heilberufliche Beratung durch Arzt und Apotheke verweisen“, sagte Cranz.
Das staatliche Engagement dürfe zudem weder eine privilegierte Marktposition für bestimmte Anbieter oder Dienstleister schaffen, noch die wirtschaftlichen Bedingungen für die privatwirtschaftlichen Unternehmungen gefährden und zugleich die öffentlichen Kassen belasten. Kritisch zu betrachten sei daher auch die Kooperation mit dem Konzern Google, der die Informationen des nationalen Gesundheitsportals auf seinem Portal hervorhebt. |
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