Gesundheitspolitik

Ringen ums Wiederholungsrezept

ks | Vor einer Woche brachte der CDU-Politiker Alexander Krauß das Wiederholungsrezept in Erinnerung: Seit 1. März 2020 existiert seine gesetzliche Grundlage, in der Versorgung angekommen ist es aber noch nicht. Deutscher Apothekerverband (DAV), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ringen um die Details. Krauß macht vor allem die KBV dafür verantwortlich, dass es stockt. Wie KBV und DAV be­stätigen, gibt es einen Vorschlag, wonach Vertragsärzte vier Verordnungsblätter ausstellen sollen, auf denen ein Gültigkeitszeitraum vermerkt ist. Während der DAV diesen Vorschlag unterstützt, hält die KBV ihn nicht für praktikabel. „Das würde für Praxen unnötige zusätzliche Bürokratie bedeuten“, so KBV-Vize Stephan Hofmeister gegenüber der AZ. Die KBV schlägt stattdessen vor, die Mehrfachverordnung zusammen mit dem E-Rezept 2022 einzuführen. Übergangsweise sei denkbar, dass der Arzt ein Rezept mit der Menge für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausstelle und die Apotheke dann die insgesamt verordnete Menge abgebe. |

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