Wirtschaft

BMG sagt Kassenzuschuss zu

Weitere 7 Mrd. Euro sollen vom Bund an die GKV gehen

cha | Eigentlich hatten die gesetzlichen Krankenkassen schon Anfang September mit einem weiteren Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro gerechnet, doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verschob seine Zusage auf Oktober. Nun liegen die Zahlen der GKV auf dem Tisch und eine Finanzspritze ist unausweichlich.

Am vergangenen Donnerstag legte der GKV-Schätzerkreis seine Pro­gnose u. a. für die Höhe der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Danach liegen die voraussichtlichen Ausgaben für das Jahr 2021 bei 272,2 Mrd. Euro und für das Jahr 2022 bei 284,2 Mrd. Euro. Um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren, muss nun eine weitere Finanzspritze durch den Bund erfolgen.

Der GKV-Spitzenverband wiederholte daher seine Forderung, dass der Bundeszuschuss für 2022 um 7 Mrd. Euro aufgestockt werden muss. Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, äußerte dazu in einer Pressemeldung: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung rasch für einen entsprechenden Bundeszuschuss sorgt – und damit die Gefahr von flächendeckend steigenden Zusatzbeiträgen im nächsten Jahr abwendet. Der Bundesgesundheitsminister muss nun schnell die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.“

Auch das Bundesgesundheitsministerium reagierte prompt auf die Zahlen des Schätzerkreises: „Wir haben in den letzten drei Jahren viel investiert: in bessere Pflege, in schnellere Digitalisierung, in flächendeckende Versorgung – und vor allem auch in die Pandemiebewältigung“, heißt es in der Pressemeldung. Das zahle sich für die Patienten aus, aber das koste, zumal nach einer Wirtschaftskrise. Und weiter: „Das Parlament hat die Zusage stabiler Beiträge ins Gesetz geschrieben. Wir stehen zu dieser Sozialgarantie. Gerade auf dem Weg raus aus der Pandemie dürfen die Sozialabgaben nicht über 40 Prozent steigen.“ Daher werde nun zügig eine entsprechende Rechtsverordnung vorgelegt und mit dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt. |

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