Gesundheitspolitik

Gegen Apothekenmangel

NAV-Virchowbund: Dispensieren im Modellprojekt

cm | Dass immer mehr Apotheken schließen müssen, ist auch an der Ärzteschaft nicht vor­beigegangen. Der NAV-Virchowbund, der die Interessen der niedergelassenen Ärzte in Deutschland vertritt, ließ deshalb die Delegierten bei seiner Bundeshauptversammlung am vergangenen Freitag und Samstag in Berlin über einen Antrag abstimmen, in dem mit Blick auf die sinkende Zahl der Offizinen hierzulande die Erprobung des Dispensierrechts für Ärzte in einem Modellprojekt gefordert wird.

Zunächst soll dem Wortlaut nach Haus- und grundversorgenden Fachärzten die Abgabe der am häufigsten verordneten Arzneimittel ermöglicht werden. Hintergrund sind demnach die sinkenden Apothekenzahlen hierzu­lande. „Die Zahl der Apotheken geht seit dem Höchststand im Jahr 2008 kontinuierlich zurück“, heißt es in dem Antrag. „Gerade multimorbide Patienten sind häufig nicht mobil. In Regionen mit schlechter ÖPNV-Anbindung wird der Gang zur Apotheke zur zusätzlichen Belastung, zumal immer häufiger Apotheken in diesen Regionen schließen oder durch Lieferschwierigkeiten ein zweiter Besuch in der Apotheke erforderlich wird.“ Angeregt wird, in Modellversuchen zu testen, ob sich „durch die Einführung des Dispensierrechts – wie es beispielsweise in der Schweiz seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird – die Versorgung und die Zufriedenheit der Patienten verbessern wird“. Das Ergebnis der Abstimmung lag bei AZ-Redaktionsschluss noch nicht vor.

Eine wiederkehrende Forderung der Ärzteschaft

Forderungen nach einem Dispensierrecht für Ärzte sind in den vergangenen Jahren immer wieder laut geworden, allerdings meist reflektorisch im Zusammenhang mit den Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung in den Apotheken. Von impfenden Apothekern ist nun im Antrag des Virchowbunds nichts zu lesen. Das Dispensierrecht als mögliche Antwort auf den Apothekenmangel heranzuziehen, ist also ein etwas abgewandelter Ansatz. Allerdings klingen die im Antrag genannten Versorgungsprobleme so, als seien sie recht unkompliziert bereits im Rahmen des rechtlich zulässigen und von den Apotheken angebotenen Botendienstes lösbar. |

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