Gesundheitspolitik

Overwiening signalisiert Bereitschaft zur Cannabisabgabe

ABDA-Präsidentin stellt Bedingungen: Altersbeschränkung, Mengenkontrolle, sicherer Bezug

cha | Noch haben sich die Ampel-Koalitionäre nicht zur Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geäußert. Doch da SPD, Grüne und FDP entsprechende Pläne in ihren Wahlprogrammen haben, dürften sie bei diesem Thema weitaus rascher zu einem Konsens finden als bei etlichen anderen Vorhaben. Während die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken vermutlich schon bald kommen dürfte, sind die Details noch unklar. Dabei werden immer wieder auch die Apotheken als mögliche Abgabe­orte genannt. Bei der ABDA war man zunächst zurückhaltend und sprach von einem „heil­beruf­lichen Zielkonflikt“, signalisierte aber die Bereitschaft, an einer Lösung mitzuwirken. Nun schlug ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Pflöcke ein. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sie: „Wenn die Politik hierzulande zu den Apotheken sagt, bitte übernehmt die Abgabe, (...), dann wird es schwer, uns zu verweigern.“ Zugleich stellte sie Bedingungen, wie die Abgabe ausgestaltet werden sollte.

Foto: imago images/Political-Moments

Gabriele Regina Overwiening Keine Apotheke darf zum Cannabisverkauf verpflichtet werden.

Kaum hatte die Deutsche Presse-Agentur vergangenen Donnerstag die Meldung „Apotheken bei Legalisierung bereit zu Verkauf von Cannabis“ verbreitet, wurde diese in Windeseile von zahlreichen Medien aufgegriffen. Inhalt war ein Interview des Redaktionsnetzwerks Deutschland mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Darin betont sie zunächst, dass es eine politische Entscheidung sei, ob Cannabis als Genussmittel zugelassen werde, in die sich die ABDA nicht einmische. Unstrittig sei jedoch, dass „wir als Heilberufler in einen Zielkonflikt geraten, wenn wir uns daran beteiligen, dass Cannabis nach einer Legalisierung zu den Konsumenten kommt“. Weiter verweist Overwiening auf die Gefahren durch Cannabis und kommt zu dem Fazit: „Aus rein pharmazeutischer Sicht sollte es dort (Anmerkung: in der Apotheke) jenseits medizinischer Indikation auch kein Cannabis geben.“

Zugleich betont sie aber, dass die Argumente der Politik – Austrocknen des Schwarzmarktes, Entlastung von Polizei und Justiz und einem besseren Schutz der Konsumenten durch eine kontrollierte Abgabe – sehr nachvollziehbar seien: „Ihnen können und wollen wir uns nicht entziehen.“

Mit Blick auf Kanada, wo die Austrocknung des Schwarzmarktes bislang am Mangel an legalen Vertriebswegen gescheitert ist, findet die ABDA-Präsidentin klare Worte: „Wenn die Politik hierzulande zu den Apotheken sagt, bitte übernehmt die Abgabe, denn ihr seid überall vertreten, ihr habt die Labore, ihr habt die Tresore für problematische Substanzen und ihr könnt die Menschen richtig beraten, dann wird es schwer, uns zu verweigern.“

„Apotheken gibt es überall“

Zugleich betont sie, dass die Apotheker sich nicht darum reißen, künftig Cannabis zu verkaufen. „Im Fall einer Legalisierung sind wir aber davon überzeugt, dass es nur die Apotheken sein können, die ein Höchstmaß an Sicherheit für die Konsumenten gewährleisten.“ In lizenzierten Shops, die staatlich überwacht werden, sieht Overwiening keine Alternative. Denn diese lohnten sich finanziell möglicherweise nur in Städten. Allerdings sei es politisch bestimmt nicht gewollt, dass nur in großen Städten dem Schwarzmarkt der Boden entzogen wird, auf dem flachen Land aber nicht. „Apotheken gibt es dagegen überall“, so Overwiening.

Die ABDA-Präsidentin legt jedoch Wert darauf, dass bestimmte Bedingungen bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in den Apotheken eingehalten werden müssen. An erster Stelle steht dabei die Altersgrenze: Es sei extrem wichtig, dass an Menschen unter 18 Jahre kein Cannabis verkauft werden dürfe, da gerade bei Heranwachsenden die möglichen gesundheitlichen Folgen nicht zu unterschätzen seien. Zudem würden Kontrollmechanismen benötigt, die verhindern, dass zu viel und/oder zu oft konsumiert wird: „Sinnvoll wäre hier das Schweizer Modell. Dort wird durch ein elektronisches Meldesystem erreicht, dass stets nur eine bestimmte Gesamtmenge Cannabis pro Monat gekauft werden kann.“ Entscheidend werde außerdem sein, dass die Apotheken sauberes Cannabis mit einem definierten Wirkstoffgehalt aus sicheren Quellen beziehen können. Das spreche für einen staatlichen Anbau.

Lockt das Geld?

Das Interview schließt mit der Frage, ob die Apothekerschaft nicht schon deshalb zugreife, weil Geld lockt. Dem widerspricht Overwiening: Man gehe nicht von hohen Umsätzen oder Gewinnen aus. „Nein, unsere Bedenken sind groß. Daher erwarten wir von der Politik, dass keine Apotheke zum Verkauf von Cannabis verpflichtet wird“, fordert sie. |

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