Gesundheitspolitik

Neuer Instrumentenkasten

Bundestag und Bundesrat stimmen Corona-Gesetz zu

ks/dpa | Nachdem der Bundestag am vergangenen Donnerstag das nochmals nachgeschärfte Corona-Gesetzespaket der künftigen Ampelkoalitionäre verabschiedet hat, gab am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das zustimmungspflichtige Gesetz.

Die Union hatte zunächst mit einer Blockade im Bundestag gedroht, weil der neue „Instrumentenkasten“ die Möglichkeiten der Länder zu stark einschränke. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstagstagnachmittag zeichnete sich aber ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Unions-Ministerpräsidenten klar. Zudem müsse man verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass SPD, Grüne und FDP die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 auslaufen lassen. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer Maßnahmenkatalog für die Länder. Zudem stellt eine Übergangsregel sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.

In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder künftig weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind jedoch ausgeschlossen.

Die neuen Regeln sind bis 19. März 2022 befristet. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Neben den Neuerungen für die Länder gibt es auch bundesweit geltende Änderungen: Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird überall Pflicht. Zudem sollen Beschäftigte, soweit möglich, von zu Hause aus arbeiten. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, gilt u. a. in Kliniken und Pflegeheimen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucher.

Zudem wurden strafrechtliche Lücken für Fälscher von Impf- und Testnachweisen geschlossen.

Das Gesetz soll nun so schnell wie möglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und einen Tag später in Kraft treten. |

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