Wirtschaft

Musterprozesse sollen Verteilung der AvP-Gelder klären

Apothekerverband Nordrhein hilft bei Vorbereitungen

tmb | Wer bekommt wie viel Geld von der insolventen AvP? Diese Frage soll demnächst in Musterprozessen geklärt werden. Dabei wird es insbesondere um die Aussonderungsrechte für Apotheken gehen, die schon lange im Mittelpunkt des Interesses stehen. Der Apothekerverband Nord­rhein äußerte sich gegenüber der AZ zum Stand der Dinge.

Angesichts der vielen rechtlichen Unsicherheiten bei der AvP-Insolvenz bieten sich Musterprozesse an, um das Verfahren voranzubringen. Dabei kommt dem Apothekerverband Nordrhein eine besondere Rolle für die Koordination zu, weil in dieser Region sehr viele Apotheken betroffen sind. Der Verband bestätigte auf Anfrage der AZ, dass er an der Vorbereitung von Musterprozessen zur AvP-Insolvenz beteiligt ist. Derzeit finde eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter „über noch festzu­legende Musterprozesse“ statt, heißt es vom Verband. Aussonderungsrechte sollen ein Schwerpunkt bei den Klagen werden. Der Verband konnte noch keine Angaben dazu machen, welche und wie viele Gruppen von Klägern unterschieden werden müssen. Dies werde derzeit unter den Beteiligten abgestimmt.

Bindungsvereinbarung in Arbeit

Außerdem werde derzeit eine Bindungsvereinbarung erstellt, erklärte der Verband gegenüber der AZ. Dabei sei eine Bindungswirkung für alle beigetretenen Apotheken und den Insolvenzverwalter geplant. Die Kosten würden davon abhängen, „wie viele Klagen aufgrund der unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen geführt werden müssen“. Auf die Frage nach den Folgen solcher Prozesse für nicht beteiligte Apotheken erklärte der Verband, das Ziel sei, eine Bindungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter abzuschließen. Derzeit gibt der Verband noch keine Empfehlung zur Betei­ligung an einem Musterprozess ab. Dazu könne sich der Verband erst äußern, „wenn das gesamte Konstrukt steht und veröffentlicht werden kann“. Erst dann gebe es Handlungsbedarf für die betroffenen Apotheken. Das werde voraussichtlich Anfang 2022 sein, erwartet der Apothekerverband Nordrhein.

Aussonderungsrechte als Schlüssel zum Erfolg?

Solange die Insolvenz der AvP bekannt ist, richten sich die meisten Erwartungen der betroffenen Apotheken auf mögliche Aussonderungsrechte, die allerdings auch umstritten sind. Darum werden diese möglichen Rechte voraussichtlich zum zentralen Thema in den anstehenden Musterprozessen.

Aussonderungsrechte führen dazu, dass die Berechtigten Geld oder Sachwerte erhalten, bevor Geld aus der Insolvenzmasse verteilt wird. Die Berechtigten hätten in diesem Fall Anspruch auf vollständige Zahlung der ausstehenden Gelder, soweit dies überhaupt möglich ist. Bei einer Zahlung aus der Insolvenzmasse müssen sich dagegen alle Gläubiger unabhängig von der Art ihrer Ansprüche mit einer Quote begnügen, die von der verfügbaren Summe abhängt. Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos hat bisher nur bei einer bestimmten Konstellation in einigen AGB für etwa 310 Offizin- und 150 Krankenhausapotheken Aussonderungsrechte anerkannt (siehe AZ 2021, Nr. 1/2, S. 1). Dies betraf nur Apotheken, die eine Zusatzvereinbarung für eine bedingte Abtretung getroffen hatten, und auch nur die noch ausstehenden Zahlungen der Krankenkassen. Für alle anderen Fälle hat der Insolvenzverwalter solche Rechte dagegen bisher abgelehnt. Ein wesentliches Argument ist dabei, dass keine Aussonderungsrechte bestünden, wenn die Apotheken ihre Forderungen wirksam an die AvP abgetreten haben. Dabei liegt es für Insolvenzverwalter nahe, Aussonderungsrechte kritisch zu betrachten. Denn sie haben den Auftrag, die Insolvenzmasse zu mehren. Außerdem könnten Gläubiger ohne Aussonderungsrechte möglicherweise gegen die Bevorzugung anderer Betroffener klagen. Daher dient es der Rechts­sicherheit, die möglichen Aussonderungsrechte in Musterprozessen gerichtlich zu klären. Wegen der verschiedenen AGB bei der AvP werden dabei mehrere Fallkonstellationen zu unterscheiden sein. Erst wenn diese Varianten geordnet sind, wird der künftige Aufwand zu erkennen sein. |

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