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Gesundheitspolitik
Erst zum Schnelltest in die Apotheke ...
... dann zum Haareschneiden zum Friseur / In Österreich wird der Lockdown trotz hoher Inzidenzen gelockert
In Österreich probiert man derzeit, trotz immer noch hoher COVID-19-Infektionszahlen einen Weg zu mehr Normalität im Alltag zu finden. Seit vergangenem Montag haben Geschäfte und Schulen unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage oder Pediküre dürfen wieder angeboten werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Wer COVID-19 hatte, ist von der Testpflicht ausgenommen
Ausgenommen von der Testpflicht ist nur, heißt es auf der Website des Sozialministeriums, wer in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert war und mittlerweile genesen ist. Nachgewiesen werden kann dies, erklärt die Pressestelle des Sozialministeriums auf Nachfrage, etwa durch ein ärztliches Attest oder ein positives PCR-Testergebnis aus dem entsprechenden Zeitraum.
Nun gibt es in Österreich schon seit einiger Zeit für jedermann die Möglichkeit, sich beispielsweise in Teststraßen kostenlos auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Seit November wurden auch in den Apotheken Schnelltests durchgeführt, allerdings gegen Gebühr. Seit vergangenem Montag und damit zeitgleich mit der Öffnung der Friseure gibt es jetzt in etlichen „Pilot-Apotheken” Gratis-Antigenschnelltests. Wie die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA erklärte, sollen damit „vor allem im ländlichen Raum ‚weiße Flecken‘ auf der Testlandkarte“ beseitigt werden. Bis Ende Februar sollen die Gratistests „im Flächenbetrieb” verfügbar sein.
Dass das Testangebot rege angenommen wird, zeigen die Veröffentlichungen in den österreichischen Medien. So machen Bilder von langen Schlangen vor den Apotheken die Runde. Kornelia Seiwald, Präsidentin der Salzburger Apothekerkammer und Leiterin der Stadtapotheke in Hallein, erklärt gegenüber den Salzburger Nachrichten, „Wir haben am Montagvormittag vier Stunden durchgehend getestet, alle Termine für die ganze Woche sind bereits ausreserviert.“ Sie nennt das den „Friseureffekt“.
Auch der Österreichische Rundfunk (ORF) berichtet über eine enorme Nachfrage nach den kostenlosen Antigen-Schnelltests: Die Wartezeit betrage bei einigen Apotheken – etwa in Wiener Neustadt oder Zwettl – bereits um die zwei Wochen.
Eine Liste der teilnehmenden Apotheken, die ständig aktualisiert wird, findet sich auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer. Dort steht auch, wie die Testung abläuft. Unbedingt notwendig ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage eine telefonische Anmeldung. Weiter heißt es:
- „Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
- Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
- Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
- Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48 h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
- Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.“
25 Euro für jeden Test
Doch wie erfolgt die Vergütung der Apotheken? Laut Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer erfolgt die Abrechnung der Tests über die pharmazeutische Gehaltskasse. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Wien, die u. a. für die Besoldung der angestellten Apotheker und die Rezeptabrechnung zuständig ist. Die pharmazeutische Gehaltskasse rechnet dann wiederum die Ausgaben für die Tests mit den großen Krankenversicherungen ab. Pro Test erhalten die Apotheken 25 Euro. Abgedeckt wird damit der Aufwand der Apotheker für die Testdurchführung, das Testkit, die Schutzausrüstung, die Bestätigung des Testergebnisses und die Meldung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsbehörde. |
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