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DAZ aktuell
„Zytostatika-Apotheken-Schwächungsgesetz“ verhindert
Jahrestreffen des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker
Im vergangenen Jahr war die Jahrestagung des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker pandemiebedingt komplett ausgefallen. In diesem Jahr fand sie nun – gestreckt über drei Tage – virtuell statt. Zum öffentlichen Teil der Versammlung war der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge zugeschaltet. Er berichtete über die noch anstehenden Gesetzesvorhaben und sicherte dem VZA unter anderem den engen Austausch in puncto E-Rezept für anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen und Zugriffsrechte auf den elektronischen Medikationsplan zu. Auch das Thema Nullretaxation, mit dem die Zyto-Apotheken immer wieder zu kämpfen haben, bleibt für Sorge ein Thema.
Einsatz für regionale und individuelle Patientenversorgung
Präsident Peterseim ging in seinem Bericht auf die Schwerpunkte der Verbandsarbeit seit der letzten Jahrestagung im Jahr 2019 ein. Da ist zum einen die Anlage 3 der Hilfstaxe, die zum 1. März 2020 neu gefasst wurde und verbandsseitig kommentiert wurde. Zudem unterstützt der VZA zwei Musterklagen von Mitgliedern gegen Retaxationen von parenteralen Zubereitungen mit Fertigarzneimitteln ohne onkologisches Anwendungsgebiet.
Als großen Erfolg von VZA wertete Peterseim eine abgewendete Änderung des § 11 Abs. 3 Apothekengesetz im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG). Hier habe man ein „Zytostatika-Apotheken-Schwächungsgesetz“ verhindern können. Zeitweise war im VOASG vorgesehen, Krankenhausapotheken zu ermöglichen, auf Anforderung anderer Apotheken nicht nur anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen, sondern auch andere patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung an diese öffentliche Apotheke abzugeben. Eine Regelung, die der Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA) sich gewünscht hätte – die herstellenden öffentlichen Apotheken aber benachteiligt hätte. Der VZA legte sich ins Zeug und konnte die Politik am Ende überzeugen, dass es den öffentlichen Apotheken möglich sei, 95 Prozent des Bundesgebiets innerhalb von einer Stunde Fahrzeit zu versorgen. Es bleibe der zentrale Anspruch des VZA, die regionale und individuelle Patientenversorgung durch die örtlichen Apotheken weiter umfassend sicherzustellen.
Derzeit bemüht sich der VZA unter anderem, sich beim E-Rezept für die Zytostatika-Versorgung einzubringen. Zudem erhofft sich der Verband, dass die temporäre Regelung aus der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die eine Abrechnung der in parenteralen Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel nach den tatsächlichen Einkaufspreisen ermöglicht, dauerhaft erhalten bleibt. In der Pandemie sei diese Vorgabe von den Zyto-Apotheken sehr verantwortungsbewusst umgesetzt worden, erklärte Peterseim. Und sie habe zugleich ihr Arbeiten „entspannt“. Peterseim ist zuversichtlich, dass sich in der Rückschau ergeben wird, dass die Krankenkassen dadurch keine Nachteile erleiden, die Apotheken aber mehr Rechtssicherheit gewinnen.
Neue Wertschätzung für den Berufsstand in der Pandemie
VZA-Vizepräsident Michael Marxen, der über 8000 Apotheker in der COVID-19-Impfstoffaufbereitung geschult hat, berichtete über Perspektiven spezialisierter Apotheken in der Pandemiesituation. Möglicherweise könne die ein Gamechanger auch für die Apotheken werden. Marxen berichtete ausführlich über die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen. Dass das Ministerium im vergangenen Herbst von allein auf die Apotheken zugegangen sei und sie als potenzielle Problemlöser erkannt habe, sei man „nach Bottrop“ gar nicht mehr gewohnt gewesen. Auch wenn die anfänglichen Pläne, die Rekonstitution des Biontech-Corona-Impfstoffs in Apotheken-Sterillaboren durchführen zu lassen, am Ende nicht aufgingen. Für Marxen war eine „neue Wertschätzung für unseren Berufsstand“ zu spüren. Er begrüßte auch, dass in den Impfzentren wirklich auf Augenhöhe mit den Ärzten gearbeitet werden konnte.
Demgegenüber kritisierte Marxen die unzureichende Abbildung der pharmazeutischen Spezialversorgungsaufgaben in der Apotheken- und Arzneimittelgesetzgebung. Wirtschaftliche und rechtliche Risiken nähmen immer mehr zu. Früher habe die optimale Patientenversorgung im Fokus des hochqualifizierten und innovativen Leistungserbringers gestanden, heute dessen Nichtangreifbarkeit.
Flickenteppich Hilfstaxe
Die neue Vizepräsidentin und bisherige Beisitzerin im Vorstand Christiane König nannte die für die Zytostatika-Versorgung maßgebliche Anlage 3 der Hilfstaxe einschließlich Schiedsspruch und Vergleich einen Flickenteppich, der eine systematische Neuregelung dringend gebiete. Der VZA habe dazu einen dezidierten Vorschlag erarbeitet, der die Regelungen deutlich verschlanken und Probleme und Unklarheiten beseitigen würde. Den gelte es nun umzusetzen.
Christiane König zur neuen Vizepräsidentin gewählt
Was die Vorstandswahlen betrifft, so wurde Dr. Klaus Peterseim, der den VZA seit zehn Jahren führt, am vergangenen Wochenende einstimmig für drei weitere Jahre wiedergewählt. Ebenso bestätigt wurde Vizepräsident Marxen (Wesseling). Neue Vizepräsidentin ist Christiane König (Neuss) in der Nachfolge des nicht mehr kandidierenden Dr. Michael Heinisch (Erfurt). Neuer Schatzmeister ist Frederik Schöning (Rheine) als Nachfolger von Max Eberwein (Münster), der nicht mehr antrat. Schriftführerin bleibt Kerstin Harder (Oststeinbek). Als Beisitzer gehört dem VZA-Vorstand weiter Michael Raber (Trier) an und neu Oliver Feth (Stade). Für Rechtsanwältin Christiane Müller war es als Geschäftsführerin in der Nachfolge von Dr. Rötger von Dellingshausen die erste VZA-Jahrestagung. |
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