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Neue Herstellungsvorschriften in Kraft
Nitrosamin-Verunreinigungen in Sartanen
Am 13. November 2020 veröffentlichte die europäische Arzneimittelagentur EMA eine Mitteilung, in der sie darauf hinwies, dass ihr Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) die Empfehlungen zur Begrenzung von Nitrosamin-Verunreinigungen in Sartan-Arzneimitteln an die Empfehlungen angepasst hat, die bereits für andere Arzneimittelklassen gelten.
Um diese EMA-Empfehlungen umzusetzen, hat die Europäische Arzneibuch-Kommission (EDQM) die fünf betroffenen Sartan-Monographien weiter überarbeitet:
- Der Abschnitt „Herstellung“ erwartet ab 1. April 2021 von den Herstellern eine Strategie, um N-Nitrosamin-Verunreinigungen erkennen und kontrollieren zu können. Zur Unterstützung der Hersteller wird auf die neue Allgemeine Methode „2.5.42 N-Nitrosamine in Wirkstoffen“ verwiesen, die drei, durch OMCL-Laboratorien entwickelte Verfahren (LC-MS/MS, GC-MS und GC-MS/MS) zur Detektion der N-Nitrosamine, zur Verfügung stellt.
- Die bisher gültigen Grenzwerte für Nitrosamin-Verunreinigungen im Abschnitt „Prüfung auf Reinheit“ wurden in den betreffenden Monographien gestrichen.
Die neuen Prüfverfahren in Kapitel „2.5.42 N-Nitrosamine in Wirkstoffen“ sind auf der Website des EDQM abrufbar. Geben Sie in das Suchfeld auf DAZ.online den Webcode T5DR3 ein und gelangen Sie direkt zu den Prüfverfahren.
Ab 1. April 2021 sind die Texte der fünf revidierten Sartan-Monographien in der Online-Version des deutschsprachigen Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur. 10.1) zur Information hinterlegt und werden in die deutschsprachige Ausgabe der Ph. Eur. 10.3 aufgenommen. |
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