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DAZ aktuell
Treuhandkonten Pflicht
Sammelgesetz verabschiedet
In dem Sammelgesetz sind zahlreiche unterschiedliche in dieser Legislaturperiode liegengebliebene Vorhaben untergebracht. Erklärte Ziele des Gesetzes sind u. a. die Qualität und Transparenz in der Versorgung zu steigern, Verbesserungen für GKV-Versicherte zu erreichen, den Notlagentarif für PKV-Versicherte zu verbessern sowie die Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken. Zudem wurden zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens noch neue Regelungen rund um die Pflege eingebracht: Pflegeberufe sollen durch höhere Löhne attraktiver und Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen entlastet werden.
Für Apotheken ist relevant: Sie sollen besser vor einer Insolvenz von Rechenzentren geschützt werden. Damit ihre Vergütungen nicht in die Insolvenzmasse fallen, bestimmt § 300 Abs. 2 SGB V künftig, dass Rechenzentren die Gelder der Apotheken unverzüglich auf offenen Treuhandkonten zu hinterlegen haben. Zudem werden Arzneimittel zur Tabakentwöhnung einmalig im Rahmen von evidenzbasierten Programmen erstattet. Eine Wiederholungsmöglichkeit ist frühestens drei Jahre später möglich, die genauen Voraussetzungen soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. |
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