Arzneimittel und Therapie

Bald verschreibungsfrei?

Sachverständigenausschuss gibt drei Empfehlungen

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mab | Bei seiner letzten Sitzung hat sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) dafür ausgesprochen, drei Wirkstoffe unter bestimmten Beschränkungen aus der Verschreibungspflicht zu nehmen. Zum ersten handelt es sich dabei um die oral anzuwendende Wirkstoffkombination aus Paracetamol und Ibuprofen. Diese ist neben Duoval von der Firma Ever Pharma GmbH auch in Präparaten der ratiopharm GmbH sowie der Acino AG enthalten. Daneben soll ein Antitussivum aus der Verschreibungspflicht entlassen werden: Der Levodropropizin-haltige Saft und die Tropfen (Quimbo®) enthalten das S-Enantiomer des Wirkstoffs Dorpropizin. Dieses hemmt über verschiedene Rezeptoren afferente Neuronen, die am Hustenreflex beteiligt sind. Der dritte Wirkstoff im Bunde ist ebenfalls ein Enantiomer: Dexibuprofen (Deltaran®) ist das rechtsdrehende, wirksame Enantiomer von Ibuprofen und wirkt über die Hemmung der Cyclooxygenase schmerzhemmend und antiinflammatorisch. Ob das Bundesgesundheits­ministerium die Empfehlungen des Ausschusses umsetzt, wird sich vermutlich erst nächstes Jahr zeigen: Die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist frühestens zum 1. Januar 2022 geplant. |

Literatur

Kurzprotokoll der 84. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, 13. Juli 2021

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