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Hochwasserkatastrophe: Wie läuft die Abrechnung?

DAV und VDARZ verhandeln mit den Krankenkassen

cm | In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind etwa 70 Apotheken unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV)und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ)verhandeln derzeit mit dem GKV-Spitzenverband, wie die Abrechnung der vom Hochwasser geschädigten Apotheken aussehen könnte.

In den Hochwassergebieten sind Apotheken zum Teil vollkommen zerstört, bereits belieferte Rezepte vernichtet oder stark beschädigt. Wer noch dienstbereit ist, muss vereinzelt ohne Strom auskommen. Das bringt mas­sive Schwierigkeiten mit sich, zum Beispiel was das Erfüllen der Rabattverträge betrifft.

Wie sollen die Betriebe nun an ihr Geld kommen? Dazu verhandeln derzeit der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die betroffenen Apotheken dürften die Ergebnisse mit Spannung herbeisehnen, denn sie stehen aktuell vor vielfältigen Problemen. Lösungen müssen die Verhandlungspartner zum Beispiel für jene Apotheken finden, in denen die Flut die bereits belieferten Papierrezepte unbrauchbar gemacht hat. Denn digitale Daten, etwa aus dem Warenwirtschaftssystem, sind im Rahmenvertrag nicht als Abrechnungsgrundlage vorgesehen. Auch müssen Fristen hinterfragt werden, da zwar Rezepte eingereicht werden können, aber eben zu spät und nur beschädigt. Gleichzeitig existieren Apotheken, die derzeit unter widrigen Bedingungen versuchen, die Versorgung aufrechtzuerhalten. Einige von ihnen können ihre EDV nicht nutzen, zum Beispiel, weil der Strom ausgefallen ist. Die Rabattverträge einzuhalten, ist ihnen also nahezu unmöglich. Auch ob eine Zuzahlung fällig wird und wenn ja, in welcher Höhe, ist für sie nicht erkennbar. Zudem stellt sich in einigen Fällen die Frage, wie jene Menschen, denen die Flut ihr gesamtes Hab und Gut davon gespült hat, diese Zuzahlungen leisten sollen. Auch wurden und werden im Rahmen der Notfallversorgung dringend benötigte Arzneimittel auf Privatrezepte verordnet. Auch hier gilt es Lösungen für die Erstattung zu finden. |

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