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Pharmazeutische Dienstleistungen: DAV ruft Schiedsstelle an

Das Ende vergangenen Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), sieht vor, dass ab 2022 jährlich etwa 150 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen für jede Rx-Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent. Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband war es nun per Gesetz aufgegeben im Benehmen mit dem PKV-Verband bis zum 30. Juni eine Vereinbarung zu den Details zu treffen: Welche pharmazeutischen Dienstleistungen soll es geben, was sind die Anspruchsvoraussetzungen, wie wird vergütet und abgerechnet? Die Frist ist bereits eine Weile verstrichen, doch man verhandelte zunächst weiter. Nun hat man offenbar eingesehen, dass man alleine nicht weiterkommt. Wie der DAV am vergangenen Dienstag mitteilte, will er jetzt nach einem weiteren Einigungsversuch die Schiedsstelle anrufen. DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich erklärte: „Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. (...) Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wenigstens die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssen: die Bekämpfung von Risiken der Polymedikation, die Verbesserung mangelhafter Therapietreue und die Intensivierung der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten.“

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