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DAZ aktuell
Bis 31. März verlängert
Corona-Sonderregeln
Ziel der Sonderregeln ist weiterhin, direkte Arzt-Patientenkontakte möglichst gering zu halten. Was Erleichterungen bei der Arzneimittelverordnung betrifft – z. B. die Ausstellung einer Verordnung nach telefonischer Anamnese und mehr Flexibilität bei Entlassrezepten –, gelten diese nach einem früheren Beschluss ohnehin bis zum 31. März 2021. Doch andere Regelungen sollten früher außer Kraft treten, was nun rückgängig gemacht wurde. Weiterhin können Krankschreibungen telefonisch erfolgen und Behandlungen auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und der Patient damit einverstanden ist. Zudem dürfen Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und per Post verschickt werden – vorausgesetzt, der Patient wurde wegen derselben Erkrankung schon einmal persönlich untersucht. Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von drei Tagen auf zehn Tage verlängert. |
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