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In Zukunft verboten
NEM auf Kaffeefahrten
Die Bundesregierung will den Markt an Werbeverkaufsfahrten strenger regulieren. Vergangene Woche hat sie ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten Kaffeefahrten beschlossen. In dem Gesetz ist demnach neben dem Verbot des Angebots von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Werbeverkaufsfahrten die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 1000 auf 10.000 Euro geregelt. „Der Geschäftemacherei mit Nahrungsergänzungsmitteln auf ‚Kaffeefahrten‘ schieben wir einen Riegel vor“, erklärte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. „Es ist verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben – vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren.“ Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Bemühungen, den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten zu unterbinden. Zwar gibt es im Arzneimittelgesetz ein generelles Verbot für den Verkauf von Arzneimitteln im Reiseverkehr, doch es gilt nicht für freiverkäufliche Präparate. Diese Lücke soll das Gesetz künftig schließen. |
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