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Länder wollen impfende Apotheken
GMK-Beschluss vor Bund-Länder-Schalte: Apotheken und Zahnärzte sollen mitimpfen
Als sich die Ministerpräsidenten am 18. November das letzte Mal mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) trafen, hatte die Bundesregierung in ihrer Beschlussvorlage bereits die Apotheken als mögliche Anbieter von COVID-19-Impfungen ins Spiel gebracht.
Doch die Landesfürsten ließen die Kanzlerin zunächst auflaufen. Im letztlich gefassten Beschluss waren die Apotheken nicht mehr zu finden – immerhin hieß es, die Bundesregierung möge „prüfen, inwieweit der Kreis der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausgeweitet werden kann“.
Seitdem mehren sich die Stimmen in Politik und Wissenschaft pro COVID-19-Impfungen in Apotheken. Am vergangenen Samstag hatte auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina gefordert, die Impfkampagne massiv zu verstärken und andere Berufsgruppen – unter anderem Apotheken – in die Impftätigkeit einzubeziehen. Zudem sprach sie sich für die Einführung einer „stufenweisen Impfpflicht“ aus.
150.000 Boosterimpfungen in Apotheken pro Tag?
Wie viele Apotheken könnten tatsächlich COVID-19-Impfungen anbieten, so Bund und Länder den Weg dafür frei geben? Und wie viele Impfdosen wären denkbar? Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) nannte vor der Bund-Länder-Konferenz eine Hausnummer: Laut einer Blitzumfrage unter den Apothekenkooperationen könnte sich knapp die Hälfte der Mitgliedsapotheken grundsätzlich vorstellen zu impfen. Das entspricht den Angaben zufolge etwa 5.000 Betrieben – wobei die meisten von ihnen allerdings noch nie geimpft haben. Pro Apotheke seien durchschnittlich 30 Boosterimpfungen pro Tag vorstellbar, schätzt der BVDAK. „Damit kämen die Apotheken auf 150.000 Boosterimpfungen pro Tag“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Auch in den Ländern hat man sich offenbar weitere Gedanken zum Thema gemacht: Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fasste am vergangenen Montag einen Beschluss, mit dem der Bundesgesetzgeber gebeten wird, „eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der es Apotheken und Zahnärzten im Wege einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird, COVID-19-Schutzimpfungen vorzunehmen“. Die Gesundheitsminister haben auch eine Idee, wie das gehen kann: § 132j SGB V, der die regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken regelt, sollte einfach um die COVID-19-Schutzimpfungen ergänzt werden. Abschließend heißt es im Beschluss: „Die GMK betont die Notwendigkeit, dass ausreichend Impfstoff für die Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten zur Verfügung steht“.
Wie der Beschluss von Bund und Ländern am Ende ausgefallen ist, lesen Sie auf DAZ.online und in der kommenden AZ. |
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